Unfall beim Wenden Autofahrer muss zahlen
22.07.2005, 09:30 UhrEin Autofahrer, der sein Fahrzeug wendet, muss bei einem Unfall grundsätzlich den überwiegenden Teil der Kosten tragen.
Dies hat das Saarländische Oberlandesgerichts entschieden. Wendemanöver seien "besonders gefahrenträchtige Fahrvorgänge", begründete die Kammer ihr Urteil. Der betroffene Autofahrer müsse sich daher regelmäßig vorhalten lassen, nicht sorgfältig genug gewesen zu sein (AZ 4 U 102/04-17/05).
Das Gericht gab mit seinem Spruch der Schadensersatzklage eines Motorradfahrers weitgehend statt. Der Mann war mit einem Auto kollidiert, als dessen Fahrerin auf der Fahrbahn wendete. Zwischen den Beteiligten kam es anschließend zum Streit, inwieweit den Motorfahrer - etwa wegen zu hoher Geschwindigkeit - zumindest ein Mitverschulden an dem Unfall treffe.
Die Richter ließen keinen Zweifel daran, dass die Autofahrerin das weitaus höhere Verschulden an der Kollision traf. Denn nach den Feststellungen eines Gutachters hätte sie den Motorradfahrer in jedem Fall vor Beginn des Wendemanövers sehen müssen. Sie habe sich daher offenbar nicht ausreichend vergewissert, dass sie ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer losfahren könne. Im konkreten Fall muss die Autofahrerin 75 Prozent des Schadens tragen.
Quelle: ntv.de