Vorm Abschleppen weggefahren Autofahrer muss zahlen
30.12.2008, 11:25 UhrFährt ein Autofahrer seinen falsch geparkten Wagen kurz vor dem Abschleppen weg, muss er trotzdem Kosten für den Abschleppdienst tragen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Das Unternehmen könne die Hälfte dessen berechnen, was nach dem Abschleppen in Rechnung gestellt worden wäre. Das gelte auch, wenn das Abschleppen nicht erfolgte, ein anderes Fahrzeug abgeschleppt wurde und hierfür Kosten in Rechnung gestellt worden seien (Az.: 3 K 416/08.KO).
Das Gericht wies die Klage einer Frau ab, die ihren Wagen im absoluten Halteverbot in Koblenz geparkt hatte. Bevor das Auto abgeschleppt wurde, fuhr sie es weg. Der Abschleppdienst entfernte daraufhin ein anderes Fahrzeug. Die Frau erhielt dennoch eine Rechnung mit den Kosten für das abgebrochene Abschleppen. Gegen die Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
Quelle: ntv.de