Auto

Wegfahrsperre für Steuersünder Berlin testet Autokralle

Unangenehme Zeiten stehen den Bewohnern der Berliner Stadtteile Kreuzberg, Treptow/Köpenick und Hellersdorf/Marzahn bevor. Den Autobesitzern dieser Bezirke kann es ab sofort passieren, dass sie einen Aufkleber mit folgender Aufschrift auf der Seitenscheibe ihres Wagens vorfinden: "Das KFZ ist blockiert. Nicht in Betrieb setzen. Bitte melden Sie sich bei der Stadtkasse." Und dieser Aufforderung Nachdruck zu verleihen, wurde auch noch eine mechanische Wegfahrsperre an einem der Reifen angebracht.

Dabei handelt es sich aber nicht um Sanktionen für Falschparker, sondern um eine Wagenpfändung der Steuerverwaltung: Der Autobesitzer ist offensichtlich ein säumiger Steuerzahler.

Über zehn Prozent aller Steuerforderungen werden von den Steuerzahlern bei Fälligkeit nicht entrichtet. Und da ungewöhnliche Zeiten ungewöhnliche Mittel erfordern, wird nun die Parkkralle zur Sicherung von gepfändeten Fahrzeugen eingesetzt. Zahlt der "Vollstreckungsschuldner" innerhalb von drei Werktagen die offenen Beträge, wird die Parkkralle wieder entfernt. Andernfalls, so teilte die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen mit, wird das Fahrzeug "zum Zwecke der Verwertung" abgeholt.

Der Berliner ADAC ist über die Maßnahmen der Finanzämter wenig erfreut. Durch die Parkkralle und den Aufkleber werde der Halter als Steuersünder gebrandmarkt, sagte eine Sprecherin.

Das Pilotprojekt in Berlin ist vorerst auf sechs Monate befristet. Aber Optimismus von Seiten der Finanzämter ist erlaubt - in Köln, Hamburg und der nordrhein-westfälischen Kleinstadt Wülfrath hat die Steuereintreibung per Wegfahrsperre gute Ergebnisse erzielt.

Ebenfalls optimistisch sein dürfen Besitzer von tiefergelegten Fahrzeugen oder solchen mit engen Radkästen. Bei diesen ist, so ein Hersteller der Parkkrallen, das Anlegen der Wegfahrsperre "unter Umständen schwierig bis unmöglich".

Quelle: ntv.de

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