Auto

Wenn Kinder Autos beschädigen Eltern müssen zahlen

Beschädigen Kinder beim Spielen ein Auto, müssen die Eltern für den Schaden aufkommen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe jetzt entschieden.

Er klärte damit eine offene Frage, die nach der Änderung schadensrechtlicher Vorschriften im Jahr 2002 entstanden war. Darin wurde davon ausgegangen, dass ein Minderjähriger für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug verursacht, generell nicht verantwortlich ist. In Schutz genommen werden sollten dadurch Kinder, die das siebente, aber noch nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hatten.

Zu beurteilen war zwei Fällen, in die Schüler im genannten Alter verwickelt waren. Bei dem einen Unglück war ein neun Jahre altes Kind bei einem Wettrennen mit seinem Kickboard gegen einen ordnungsgemäß am rechten Straßenrand geparkten Pkw geprallt. In dem anderen Fall fuhren mehrere Schüler mit Fahrrädern auf einem Parkplatz zwischen parkenden Fahrzeugen hindurch. Dabei verlor einer das Gleichgewicht, kippte mit dem Fahrrad um und stieß gegen einen stehenden Pkw.

Die Karlsruher Richter nahmen die Kinder in die Pflicht. Eine Überforderungssituation, die die Heranwachsenden in Schutz genommen hätten, war in den beiden entschiedenen Fällen für die Juristen nicht zu sehen. Die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs sei bei einem parkenden Fahrzeug nicht gegeben: Die Eltern müssen zahlen (BGH VI ZR 335/03 und VI ZR 365/03).

Quelle: ntv.de

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