Auf dem Gehweg Falschparker haften selbst
12.10.2009, 11:13 Uhr
Urteil: Wird ein falsch geparktes Auto beschädigt, muss der Halter selbst für den Schaden aufkommen.
(Foto: dpa)
Falschparker müssen selbst für Schäden an ihrem Auto haften. Dies stellte das Amtsgericht München in einem nun veröffentlichten Urteil klar (Az.: 331 C 5627/09).
Ein Autofahrer ist selbst schuld, wenn sein Wagen ordnungswidrig auf dem Bürgersteig abgestellt ist, den Verkehr behindert und dann von einem Kind mit dessen Fahrrad beschädigt wird. Die Risiken eines falsch geparkten Wagens hätten in erster Linie die Parkenden und nicht die Passanten zu tragen. Im betreffenden Fall muss der Falschparker somit den Schaden von rund 1100 Euro selbst tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle: ntv.de, mme/dpa