Bekifft am Steuer Führerschein sofort weg
06.08.2003, 11:17 UhrWer sich kurz nach dem Konsum von Haschisch oder Marihuana ans Steuer setzt, muss mit dem sofortigen Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen. Dies gilt insbesondere, wenn der Betroffene als "gelegentlicher" Cannabis-Konsument einzustufen ist. Von einer entsprechenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Der Betroffene war auf der Autobahn bei einer Kontrolle aufgefallen. Ein Gutachten ergab, dass er maximal vier Stunden vor der Kontrolle einen Joint geraucht hatte. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde entzog ihm daraufhin sofort die Fahrerlaubnis, ohne das Ergebnis einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung abzuwarten. Dagegen beantragte der Mann einstweiligen Rechtsschutz.
Der Verwaltungsgerichtshof hielt das Vorgehen der Behörde jedoch für gerechtfertigt. Der Betroffene sei zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet, weil er offenbar nicht in der Lage sei, Fahren und Cannabis-Konsum voneinander zu trennen. Im akuten Cannabis-Rausch und während einer mehrstündigen Abklingphase sei die Fahrtüchtigkeit eines Menschen ohnehin aufgehoben.
Ein Gutachten vor dem Führerscheinentzug komme nur bei Eignungszweifeln in Betracht, erklärte das Gericht den Angaben zufolge weiter. Im vorliegenden Fall aber stehe die mangelnde Eignung bereits fest, so dass die Behörde ihre Entscheidung auch ohne Hinzuziehung eines Gutachters habe treffen dürfen. Dem Antragsteller blieb somit nur die Möglichkeit, den Entzug seiner Fahrerlaubnis im Hauptsacheverfahren anzufechten.
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. März 2003, Aktenzeichen: 10 S 323/03)
Quelle: ntv.de