Umgestürzter Baum Gemeinde haftet
28.09.2009, 14:26 Uhr
Au weia: Bei diesem Sturmopfer dürfte kaum etwas zu retten sein.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Eine Gemeinde ist auch für die Sturmfestigkeit ihrer Bäume verantwortlich. In zweiter Instanz hat eine Autofahrerin einen Prozess gegen ihre Kommune gewonnen, weil ein Baum auf ihr Auto gestürzt war.
Gemeinden müssen für durch umgestürzte Bäume verursachte Schäden haften, wenn sie diese nicht regelmäßig kontrolliert haben. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Jena hervor, über das die in Köln erscheinende "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Heft 6/200) berichtet. Nach dem Richterspruch gilt das auch, wenn der Baum erst wegen eines stärkeren Sturms umstürzt (AZ.: 4 U 818/07).
Das Gericht gab in dem Fall der Schadensersatzklage einer Autofahrerin statt. Sie hatte ihren Wagen in einer Straße abgestellt. Während eines Sturms stürzte ein in der Nähe stehender Straßenbaum um und fiel auf den Wagen. Das Landgericht kam zu dem Ergebnis, die Gemeinde hafte nicht, da es sich bei dem Sturm um höhere Gewalt handle. Die Oberlandesrichter befanden dagegen, hätte die Gemeinde den Baum regelmäßig kontrolliert, wäre ihr die wegen Fäulnis fehlende Standsicherheit aufgefallen. Die Gemeinde habe daher ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt.
Quelle: ntv.de, dpa