Auto

"Ladenhüter" offenlegen Händler muss Kunden aufklären

Steht ein Gebrauchtwagen schon länger beim Händler, so muss der Verkäufer einen Interessenten auf diese Tatsache hinweisen. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: 3 U 49/02) macht der ADAC in München aufmerksam.

Im konkreten Fall stand das Fahrzeug bereits mehr als drei Jahre beim Händler - der Käufer wusste davon nichts. Kurze Zeit nach dem Kauf trat ein Motorschaden auf, die Ursache dafür wurde in der langen Standzeit gefunden. Das Gericht verpflichtete nach ADAC-Angaben den Händler, dass Auto zurückzunehmen. Bei dem Verkauf ohne Hinweis auf die lange Standzeit habe es sich um arglistige Täuschung gehandelt. Dadurch sei auch der im Kaufvertrag vereinbarte Ausschluss einer Sachmängelhaftung unwirksam geworden.

Quelle: ntv.de

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