Auto

Nicht immer richtig Ich bremse auch für Tiere

Das Bremsen für kleinere Tiere kann bei einem Unfall zu einer Mithaftung führen.

Dies hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden. Im konkreten Fall (AZ 13 C 4238/05) hatte ein Autofahrer abrupt gebremst, als ein Eichhörnchen auf die Fahrbahn lief. Dadurch war es zu einem Unfall mit dem nachfolgenden Fahrzeug gekommen.

Der Vorausfahrende wollte daraufhin vom Auffahrenden den gesamten Schaden ersetzt bekommen. Diese Forderung lehnten die Richter ab: Das Verschulden liege zwar hauptsächlich beim Nachfahrenden, der keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten habe. Der bremsende Autofahrer habe aber immer dann eine Mitschuld, wenn er heftig bremst, obwohl das nicht nötig ist. Die Mitschuld wurde in diesem Fall auf 25 Prozent festgelegt. Erstattet wurden daher lediglich 75 Prozent des Schadens.

Quelle: ntv.de

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