Gericht bestätigt Behörden Kiffer müssen zu Fuß gehen
13.06.2002, 09:39 UhrSchlechte Nachricht für Kiffer: Wer mit cannabishaltigen Substanzen erwischt wird, muss sich damit abfinden, umgehend zum Drogentest geschickt zu werden und gegebenenfalls den Führerschein abzugeben - auch wenn keine Verstöße gegen Verkehrsregeln vorliegen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster bestätigte die gängige Praxis der Behörden in vielen Bundesländern.
Im behandelten Fall hatte die Polizei in einer Verkehrskontrolle bei einem Beifahrer vier Gramm Marihuana gefunden. Obwohl nicht selbst gefahren, wurde der Führerscheinbesitzer vom Landrat des Kreises Steinfurt als zuständige Fahrerlaubnisbehörde aufgefordert, sich unverzüglich einem Drogentest zu unterziehen. Innerhalb von acht Tagen sollte er bei einem rechtsmedizinischen Institut eine Blut- und Urinprobe abgeben, um den Verdacht des regelmäßigen Rauschgiftkonsums klären zu lassen.
Der Ertappte kam der Anweisung jedoch erst zwei Monate später nach. Obwohl die dann durchgeführte Untersuchung keine Hinweise auf Cannabiskonsum ergab, entzog der Landrat ihm mit sofortiger Wirkung den Führerschein. Der zum Fußgänger degradierte Mann legte gegen die Maßnahme Widerspruch ein - ohne Erfolg: Die Münsteraner Richter gaben dem Landrat in ihrer Entscheidung recht.
Die Behörden hätten wegen der Verzögerung beim Drogentest auf die fehlende Eignung zum Führerscheinbesitz schließen dürfen, urteilte das OVG. Das erst nach zwei Monaten vorgelegte Gutachten sei wertlos, da nicht auszuschließen sei, dass sich der Betroffene in seinem Drogenkonsum auf die anstehende Untersuchung eingestellt habe.
Die Richter unterstrichen in ihrem Urteil, auch der Besitz einer nur geringen Menge eines Cannabisproduktes könne als Anzeichen für regelmäßigen Drogenkonsum gewertet werden. Dies aber sei der Beleg für eine fehlende Eignung zum Führen von Fahrzeugen.
Quelle: ntv.de