Auto

Crash auf Flüsterasphalt Land muss nicht haften

Das Land Baden-Württemberg muss nicht für einen Unfall haften, der sich auf der Autobahn 8 bei Karlsbad auf so genanntem Flüsterasphalt ereignet hat.

Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Das Gutachten eines Sachverständigen habe nicht belegt, dass die Unfallstelle mit einem unzureichend griffigen Straßenbelag versehen gewesen sei (AZ 10 U 150/04). Im konkreten Fall hatte eine Frau das Land im Wege der Amtshaftung auf Schadenersatz verklagt, weil ihr Mann im Sommer 2001 auf der A8 bei einer Vollbremsung auf Flüsterasphalt verunglückt war. Nach ihren Angaben war der Wagen bei der Bremsung auf nassem Belag ins Schleudern geraten und gegen mehrere Verkehrsschilder geprallt. Der Ehemann blieb unverletzt.

Nach Ansicht der Klägerin war dem Land die Gefährlichkeit des umstrittenen Fahrbahnbelags auf Grund mehrerer Unfälle bekannt. Daher müsse das Land die Hälfte ihres Schadens von rund 6.200 Euro ersetzen. Der Flüsterasphalt ist inzwischen nicht nur auf der A8 bei Karlsbad, sondern auch auf mehreren anderen unfallträchtigen Abschnitten ausgetauscht worden. Er wurde seit 1991 verwendet und sorgt dafür, dass Lärm stärker absorbiert wird. Außerdem soll Regenwasser besser von der Oberfläche abfließen.

Das Land ist allerdings noch nicht aus dem Schneider. Da noch ein weiteres Verfahren in Sachen Flüsterasphalt anhängig ist, kann derzeit noch nicht gesagt werden, dass Baden-Württemberg generell nicht für Unfälle auf Flüsterasphalt haftet.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen