Gebrauchtwagen-Handel Miese Tricks bei Verkauf
22.01.2003, 12:04 UhrWer sich in den kommenden Wochen bei Gebrauchtwagenhändlern nach einem Auto umsieht, sollte seine Rechte als Kunde kennen. Überall würden derzeit Fahrzeuge aus zweiter Hand als "Bastlerfahrzeuge" angepriesen oder gar als "rollender Schrott, berechnet nach Kilogramm", wie der ADAC in seiner Mitgliederzeitschrift "Motorwelt" erklärt. Damit versuchten die Händler, sich aus ihrer so genannten Sachmängelhaftung herauszumogeln.
Solche Vertragsklauseln und Tricks sind nach Ansicht von ADAC-Juristen unzulässig und auch unwirksam. Verbraucher sollten sich nicht ins Bockshorn jagen lassen.
Das Schuldrecht schreibe vor, dass Händler für mindestens zwölf Monate für Mängel haften, von denen der Käufer bei Vertragsabschluss noch nichts weiß. Auch Angebote, einen Wagen gegen Verzicht auf Garantieleistungen billiger zu verkaufen, sind ungültig. Geht der Kunde darauf ein, steht ihm trotzdem die volle gesetzliche Frist für Mängelhaftung von zwei Jahren zu.
Quelle: ntv.de