Irreführendes Blinken Mithaftung bei Unfall
11.06.2009, 09:10 UhrWer als Vorfahrtsberechtigter blinkt und dann doch nicht abbiegt, riskiert bei einem Unfall Mitschuld. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts München (AZ.: 10 U 4439/08) weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) aus Berlin hin.
Demnach müssen andere Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen können, dass ein blinkender Vorfahrtsberechtigter abbiegt. In dem Fall gab das Gericht diesem eine Mitschuld von 65 Prozent.
Quelle: ntv.de, dpa