Auto

Ab Aschermittwoch verboten Pappnasen hinterm Steuer

Närrische Autofahrer dürfen sich nur spärlich verkleiden. Darauf weist der Automobilclub von Deutschland hin.

Eine Maskerade hinterm Steuer ist nur erlaubt, wenn Sicht, Bewegungsfreiheit und Gehör nicht beeinträchtigt werden. "Eine Pappnase ist mit der Straßenverkehrsordnung meist noch vereinbar, Augenklappe oder Vollmaske sind jedoch tabu", so der AvD. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von zehn Euro, bei einem Unfall kann wegen grober Fahrlässigkeit der Versicherungsschutz verloren gehen.

Von Aschermittwoch an - in diesem Jahr am 1. März - dürfen sich Autofahrer überhaupt nicht mehr mit Maske hinters Steuer setzen: Wer dann beispielsweise noch maskiert geblitzt wird, muss im Fall seiner Überführung mit höheren Strafen rechnen, da ihm möglicherweise Vorsatz unterstellt wird.

Quelle: ntv.de

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