Auto

Nur ein Versuch: Strafzettel Parkautomat mag Münze nicht

Sollte ein Parkautomat eine Münze nicht akzeptieren, darf der Autofahrer nicht auf das Entrichten der Gebühr verzichten.

Dies hat das Oberlandesgerichts Hamm entschieden. Die Kammer verurteilte einen Mann zum Bezahlen eines Strafzettels über fünf Euro. Der Autofahrer hatte nur ein einziges 50-Cent-Stück bei sich, das der Automat bei mehreren Versuchen nicht annahm. Daraufhin parkte der Mann ohne Parkschein und erhielt dafür ein "Knöllchen", gegen das er sich vor Gericht wehrte.

Dieses urteilte jedoch, der Fahrer hätte die "Funktion des Geräts durch richtigen Münzeinwurf auslösen", es also mit einer anderen Münze versuchen müssen. Anders wäre die Lage lediglich im Fall eines defekten Automaten zu bewerten gewesen.

Quelle: ntv.de

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