Auto

Cannabis nur mitgeraucht Passiv-Kiffer muss zu Fuß gehen

Einem Verkehrsteilnehmer kann auch dann der Führerschein entzogen werden, wenn er nur durch Passivrauchen von Cannabis fahruntüchtig geworden ist. Das hat der baden- württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem in Mannheim veröffentlichten Beschluss bekannt gegeben. Einem Mann war im Frühjahr vergangenen Jahres die Fahrerlaubnis entzogen worden, nachdem bei ihm eine erhöhte Konzentration von Tetrahydrocannabinol (THC) festgestellt wurde.

THC ist der Hauptwirkstoff von Cannabis, Haschisch oder Marihuana und führt zur Beeinträchtigung der Wahrnehmungs- und Konzentrationsfähigkeit. Der Mann, der nach eigenen Angaben selbst hin und wieder zu dem Rauschmittel greift, in diesem Fall aber nichts genommen haben will, hatte angegeben, sich vor der Fahrt etwa zwei Stunden in einem Technoclub aufgehalten zu haben, wo Cannabis geraucht worden sei.

Dass der Mann nur passiv mitgeraucht habe, sei für seine Fahruntüchtigkeit nicht ausschlaggebend, erklärte das Mannheimer Gericht. Um seinen Führerschein zurückzubekommen, muss der Mann ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen oder den Nachweis erbringen, ein Jahr keine Drogen genommen zu haben. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az: 10 S 427/04).

Quelle: ntv.de

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