Auto

Im Halteverbot Polizei darf nicht abschleppen

Die Polizei darf im Halteverbot geparkte Fahrzeuge nicht eigenmächtig abschleppen. Dieses Urteil hat der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch gefällt. Die Polizei dürfe nur abschleppen, wenn das Fahrzeug besonders eilig entfernt werden müsse.

Zuständig sei die Behörde, die das Halteverbotsschild aufgestellt hat. In den meisten Fällen sind dafür das Bürgermeisteramt oder das Landratsamt verantwortlich.

Die Richter gaben mit dem Urteil einem Mann recht, der sich gegen einen Kostenbescheid von 120 Euro gewehrt hatte. Sein Wagen war von der Polizei abgeschleppt worden - ein Zeitdruck habe in dem Fall aber nicht bestanden.

Die Verwaltungsrichter räumten bei der Urteilssprechung ein, dass es sich bei dem betreffenden Fall um eine Lücke im Gesetz handele. Durch Richterrecht könne diese aber nicht geschlossen werden.

Quelle: ntv.de

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