Keine Ausrede bei Unfall Radarblitz blendet nicht
07.07.2006, 12:20 UhrWerden Autofahrer nachts geblitzt und verreißen vor Schreck das Steuer, können sie sich nicht darauf herausreden, geblendet worden zu sein. Denn das von der Polizei bei Kontrollen verwendete Rotblitzlicht erzeugt keine Blendung.
Das hätten Untersuchungen von Augenmedizinern ergeben, teilte der ADAC mit. "Der Blitz ist mit 0,0036 Sekunden so kurz, dass das menschliche Auge gar nicht geblendet werden kann, wenn das Gerät korrekt aufgestellt wurde", so ADAC-Jurist Markus Schäpe. Daher könnten Autofahrer bei einem Unfall auch nicht das Bundesland für Schäden haftbar machen.
Die tatsächliche Ursache für ein Verreißen des Steuers dürfte laut Schäpe bei so einem Fall meist der Schreck sein. Aber auch das sei kein Argument für Schadensersatzforderungen, wenn es beim Geblitztwerden kracht. Schließlich müssten Autofahrer ständig mit unvorhergesehene Ereignissen rechnen - zum Beispiel mit Wildwechsel oder mit Kindern, die plötzlich auf die Straße laufen.
Behaupten Autofahrer nach einer Geschwindigkeitskontrolle dennoch, sie seien vom Blitzlicht geblendet worden, kann das laut Schäpe für sie unangenehme Folgen haben. So droht ihnen eine amtsärztliche Untersuchung. Ergibt diese tatsächlich eine übermäßige Blendempfindlichkeit, steht die "allgemeine Fahreignung" auf dem Spiel, sprich: der Führerschein ist in Gefahr.
Quelle: ntv.de