Auto

Nicht akzeptieren Strafe bei zugeschneitem Auto

Schnee auf der Windschutzscheibe eines geparkten Autos rechtfertigt keinen Strafzettel. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart hin.

Das gelte auch dann, wenn Kontrolleuren die Sicht auf Kurzparkscheine oder Parkscheiben durch den Schnee genommen wird. Zwar verlange die Straßenverkehrsordnung, dass Parkbelege von außen gut lesbar sein müssen. Autofahrern könne aber nicht zugemutet werden, bei Schneetreiben wiederholt zum Wagen zu gehen, um sich von der Lesbarkeit des Parkscheins zu überzeugen.

Wer in solchen Fällen ein "Knöllchen" mit einem Verwarnungsgeld erhält, sollte dies nicht ohne weiteres akzeptieren. Der ACE rät, es auf ein Bußgeld- und Einspruchsverfahren ankommen zu lassen. Die Gegenseite müsse nachweisen, dass die Sichtbeeinträchtigung bereits bestand, als der Wagen abgestellt wurde.

Auch zugeschneite Verkehrsschilder, die witterungsbedingt nicht wahrgenommen werden können, entfalten laut ACE unter Umständen keine Rechtswirkung. Allerdings werde Autofahrern besondere Aufmerksamkeit abverlangt: So könne ein verschneites Stopp- oder Vorfahrt-Achten- Schild an seiner Kontur erkannt werden.

Quelle: ntv.de

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