Im Auto umgedreht... ...Versicherungsschutz weg!
21.05.2004, 09:50 UhrDreht sich ein Autofahrer während der Fahrt nach hinten um, so kann ihn das den Versicherungsschutz kosten.
Dies hat das Oberlandesgerichts Saarbrücken entschieden. Der Vorwurf, einen Unfall grob fahrlässig verursacht zu haben, sei in diesen Fällen durchaus berechtigt, erklären die Richter in ihrem Urteil (Az: 5U396/03-39).
Das Gericht wies mit seiner Entscheidung die Klage einer Fahrzeughalterin gegen ihre Vollkaskoversicherung ab. Der Ehemann der Klägerin hatte sich nachts während einer Autofahrt plötzlich nach hinten umgedreht, weil sich die Insassen auf der Hinterbank stritten. Dadurch verlor er die Kontrolle über den Wagen und landete im Straßengraben.
Die Versicherung hielt dem Autofahrer grob fahrlässiges Verhalten vor und verweigerte die Übernahme des Schadens. Das Gericht schloss sich dieser Auffassung an. Jedenfalls gelte dies für nächtliche Fahrten, da dann die Aufmerksamkeit des Fahrers besonders gefordert sei.
Quelle: ntv.de