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Schlechte Nachrichten für Raser Videokontrolle ist legal

Bitte schön lächeln: Diese Aufnahmen werden auch künftig ganz schön teuer.

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(Foto: picture-alliance/ dpa)

Die Polizei darf auf Autobahnen zur Geschwindigkeitskontrolle auch Videoaufnahmen machen. Das Recht auf Datenschutz werde zwar verletzt, aber das Filmen des Verkehrs sei nicht unverhältnismäßig, entscheidet ein Gericht. Schnellfahrer sollten sich daher künftig besser in Acht nehmen.

Die Geschwindigkeitsmessung auf Autobahnen mit Videokameras ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz nicht verfassungswidrig. Insbesondere verstoße die Videoaufzeichnung nicht gegen das Recht auf Datenschutz des betroffenen Autofahrers, heißt es in einem Beschluss (Aktenzeichen: 1 SsBs 23/10).

Das OLG wies mit seiner grundlegenden Entscheidung die Beschwerde eines Autofahrers zurück, der zu einer Geldbuße verurteilt worden war, weil er zu schnell gefahren war. Das Amtsgericht Wittlich hatte sich dabei auf Videoaufnahmen gestützt. Der Autofahrer sah darin einen unzulässigen Eingriff in sein Recht auf Datenschutz. Die gesetzliche Grundlage dafür reichte seiner Ansicht nach nicht aus.

Eindeutige Grundlage

Das OLG befand nun: Zwar liege tatsächlich ein Eingriff in das Recht auf Datenschutz vor, wenn ein Autofahrer fotografiert werde. Doch lasse die Strafprozessordnung Aufnahmen zur Spurensicherung und zur Identifizierung von Tatverdächtigen zu. Und diese Maßnahme sei auch auf Autobahnen nicht unverhältnismäßig, zumal das Stoppen von Wagen auf der Autobahn zur Identifizierung des Fahrers für alle Beteiligten zu gefährlich sei.

Das Gericht bezog sich ausdrücklich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom August 2009, nach der videogestützte Geschwindigkeitskontrollen nur auf eindeutiger gesetzlicher Grundlage erlaubt sind. Eine solche gesetzliche Grundlage sah das OLG in der Strafprozessordnung gegeben.

Quelle: ntv.de, dpa

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