"Sichtbarkeitsgrundsatz" Zugewachsenes Schild ungültig
03.08.2006, 11:20 UhrMissachten Autofahrer ein zugewachsenes Verkehrsschild, können Sie nicht zur Verantwortung gezogen werden. Es gilt der so genannte Sichtbarkeitsgrundsatz.
Dies bedeutet, dass Verkehrsschilder objektiv sichtbar sein müssen, um "als Verwaltungsakt" zu gelten, erläutert Dorothee Lamberti vom Automobilclub von Deutschland. Bekommt ein Autofahrer zum Beispiel einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens und ist sich sicher, dass das Schild zu dem Zeitpunkt komplett von Ästen und Blättern verdeckt war, kann er Widerspruch einlegen.
Allerdings muss der Betroffene nachweisen können, dass das Schild zu dem Zeitpunkt tatsächlich nicht sichtbar war, so Lamberti. Und das sei nicht immer ganz einfach, wenn der Fall zum Beispiel einige Wochen zurückliegt. Bei Parkverbotsschildern sei die Sorgfaltspflicht noch etwas größer. "Wenn ich meinen Wagen irgendwo abstelle, muss ich schon etwas genauer nachsehen und mich vergewissern, dass dort kein Parkverbot herrscht."
Quelle: ntv.de