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Machtwort von Herbert Grönemeyer Auch die Grünen dürfen seinen Song nicht nutzen

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Will seine Musik nicht im Wahlkampf hören: Herbert Grönemeyer.

Will seine Musik nicht im Wahlkampf hören: Herbert Grönemeyer.

(Foto: picture alliance / PIC ONE)

Als die CDU den Herbert-Grönemeyer-Hit "Zeit, dass sich was dreht" auf einer Veranstaltung einspielt, ist der Sänger not amused. Er verbietet der Partei die Verwendung des Songs. Aber auch von den Grünen will er seine Musik nicht zu politischen Zwecken instrumentalisieren lassen.

Herbert Grönemeyer verbietet nach der CDU auch den Grünen, seinen Hit "Zeit, dass sich was dreht" für den Wahlkampf zu verwenden. Grönemeyers Medienanwalt Christian Schertz teilte mit: "Wir haben heute auch die Partei Bündnis 90/Die Grünen und Herrn Habeck aufgefordert, es in Zukunft zu unterlassen, Lieder von Herbert Grönemeyer und hier konkret das Lied 'Zeit, dass sich was dreht' für Wahlkampfzwecke zu nutzen."

Sein Mandant habe da eine klare Haltung und "wünscht grundsätzlich nicht, dass seine Person oder seine Lieder von politischen Parteien, noch dazu ohne seine Zustimmung, für jegliche Art von Wahlwerbung vereinnahmt werden".

Robert Habeck will die Grünen als Kanzlerkandidat in den Wahlkampf führen, wie inzwischen bekannt ist. Den Schritt hatte der Wirtschaftsminister und amtierende Vizekanzler zuvor auf der Plattform X angedeutet. Fast sechs Jahre nach seinem Abschied von Twitter und Facebook meldete er sich in den sozialen Medien zurück. In einem seiner X-Posts ist Habeck zu sehen, wie er ein Textmanuskript redigiert. Im Hintergrund steht ein Kalender, auf dem der 8. November, also der heutige Freitag, rot umrandet ist. Dazu summt er die Melodie des Grönemeyer-Hits "Zeit, dass sich was dreht".

CDU hat Song gelöscht

Mit dem Song, den Habeck wählte, hatte sich unlängst bereits die CDU Ärger eingehandelt. Grönemeyer hatte die Nutzung über seinen Anwalt Schertz verboten. Der Anlass: Ende Oktober hatte die Jugendorganisation Junge Union (JU) bei ihrem Treffen in Halle in Sachsen-Anhalt während des Einlaufens des Unions-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz in den Saal den Grönemeyer-Song abspielen lassen. Dazu wurde anmoderiert: "Begrüßt mit mir den nächsten Kanzler der Bundesrepublik Deutschland."

Nach dem Verbot durch Grönemeyer veränderte die CDU ein Youtube-Video von dem Merz-Auftritt, das Lied ist nicht mehr zu hören. Die CDU äußerte sich auf Nachfragen nicht zu Grönemeyers Verbot.

Der 68 Jahre alte Star hatte den Song 2006 auf den Markt gebracht. Das Lied wurde damals zur Hymne der Fußball-Weltmeisterschaft. Grönemeyer und der Rapper Soho Bani interpretierten nach Jahren gemeinsam das Lied neu. Der Rap-Remix erschien dieses Jahr und eroberte zur Fußball-Europameisterschaft die Charts. Diese neue Version war beim JU-Treffen eingespielt worden.

Komplizierte Rechtslage

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Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) kümmert sich um Urheberrechte für Musiker und hatte mitgeteilt, dass Parteien für ihre Veranstaltungen - wie jeder andere Veranstalter auch - Musik grundsätzlich einsetzen dürfen. Eine Partei müsse vorher den Künstler oder eine Band nicht extra um Erlaubnis fragen.

"Wenn ein Urheber nicht möchte, dass sein Werk auf einer bestimmten politischen Veranstaltung genutzt wird, muss er selbst oder sein Musikverlag dagegen vorgehen", hieß es weiter. Ab wann eine Musiknutzung eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstelle und damit von einem Urheber angegriffen werden könne, lasse sich nicht pauschal sagen. Das sei eine Frage des Kontextes und des Einzelfalls.

Quelle: ntv.de, vpr/dpa

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