"Hohe Gewaltbereitschaft" Bewährung für Menowin
17.05.2011, 13:17 Uhr
Hat es sich ein weiteres Mal versaut: Menowin Fröhlich.
(Foto: dapd)
Ex-DSDS-Finalist Menowin Fröhlich kann seinem ellenlangen Strafregister nun noch einen weiteren Eintrag hinzufügen. Weil er seinen einstigen Manager brutal niederstreckte, wurde er zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt - zusätzlich zu der Haftstrafe, die er derzeit bereits absitzt.
Der einstige Finalist der RTL-Casting-Show "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS), Menowin Fröhlich, ist erneut wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Der 23-Jährige sitzt bereits wegen gefährlicher Körperverletzung und Betrugs in Haft. Das Amtsgericht Darmstadt verhängte nun noch eine Strafe von neun Monaten auf Bewährung gegen den Sänger. Außerdem muss er bei einem Anti-Aggressionstraining mitmachen.
Das Gericht befand Fröhlich für schuldig, am 3. Juli 2010 in einem Hotel in der Schweiz seinen damaligen Manager Helmut Werner mit einem heftigen Kopfstoß verletzt zu haben. Der Österreicher erlitt dabei eine drei bis vier Zentimeter lange Platzwunde über dem linken Auge, außerdem wurde ihm ein Stück eines Schneidezahns herausgeschlagen.
"Das geht nicht von alleine weg"
Der geständige Angeklagte zeigte Reue: "Es tut mir leid". Fröhlich war 2010 ins DSDS-Finale gekommen. Richter Bruno Beil bescheinigte ihm hohe Gewaltbereitschaft. "Das geht nicht von alleine weg. Das ist Teil ihrer Persönlichkeit", begründete Beil die Therapie. Fröhlich sitzt noch bis Jahresende in der JVA Darmstadt eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten ab. Er war schon auf Bewährung frei, hatte aber gegen Auflagen verstoßen.
Ex-Manager Werner hatte vor der Verhandlung deutlich gemacht, dass er Fröhlich eigentlich nicht noch länger hinter Gitter bringen wolle - denn so könne der Sänger nie seine Schulden bei ihm begleichen. "Er hat in unserer Agentur noch einen sehr hohen sechsstelligen Betrag offen - wenn er im Gefängnis bleibt, kann er uns das nicht zurückzahlen", erklärte Werner.
Quelle: ntv.de, dpa