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Prozess gegen Ernst August Zeugen bestätigen Prügel

Im Prozess gegen Ernst August Prinz von Hannover wegen eines Angriffs auf einen keniaschen Hotelier bestätigen Zeugen erstmals die Faustschläge des Prinzen. Seine Anwälte werfen dem Kläger vor, die Zeugen bestochen zu haben.

Seine gewalttätigen oder beleidigenden Ausbrüche brachten Ernst August den Spitznamen "Prügelprinz" ein.

Seine gewalttätigen oder beleidigenden Ausbrüche brachten Ernst August den Spitznamen "Prügelprinz" ein.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Erstmals haben Augenzeugen im Prozess gegen Ernst August Prinz von Hannover dessen Angriff auf einen Hotelier in Kenia bestätigt. Mit zwei Faustschlägen gegen den Brustkorb sei der Hotelier Josef Brunlehner im Jahr 2000 am Strand niedergeschlagen worden, sagte ein damaliger Angestellter der kenianischen Regierung vor dem Landgericht Hildesheim.

Der Täter sei ein weißer Mann gewesen, der mit einer Gruppe mehrerer Männer zuvor an den Strand gekommen sei. Zunächst habe er aber nicht gewusst, wer der weiße Mann sei. Inzwischen wisse er aber, dass es sich um Ernst August Prinz von Hannover gehandelt hatte.

Der Mann habe sich über sein am Boden liegendes Opfer gebeugt und es weiter mit Fausthieben bearbeitet. Eine Schlagwaffe in der Hand des Angreifers hat der Augenzeuge eigenen Angaben zufolge nicht gesehen. Erst als die Gruppe den weißen Mann weggezogen habe, habe Brunlehner zu einem Boot fliehen können.

Prinz gibt nur Ohrfeigen zu

Der Bootsführer hatte dagegen nur einen Faustschlag des Prinzen gesehen, der Brunlehner gleich zu Boden gingen ließ. Anschließend habe sich die Gruppe um den Hotelier und Ernst August gescharrt, sagte der 37-Jährige, der seit 15 Jahren für den Hotelier und Discobesitzer arbeitet. Ob dann noch weiter auf seinen Boss eingeschlagen wurde, konnte er nicht mehr erkennen. Erst nach etwa drei Minuten, als die Gruppe den Prinzen von seinem Opfer weggezerrt hatte, sei es ihm gelungen, Brunlehner auf das Boot zu bringen. Dort habe dieser aus Mund und Nase geblutet und sich übergeben.

Der Chef des Welfenhauses hatte eingeräumt, dem Hotelier im Januar 2000 zwei Ohrfeigen gegeben zu haben. Er hatte sich nach eigenen Angaben über den Lärm aus Brunlehners Disco geärgert. Dafür verurteilte das Landgericht Hannover den Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco 2004 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 445.000 Euro. Nach einem erfolgreichen Wiederaufnahmeantrag des Welfenprinzen wurde das Verfahren jetzt wieder neu aufgerollt. Strittig ist vor allem, wie schwer die Verletzungen des Opfers waren.

Verteidigung beschuldigt Opfer

Die Verteidigung wirft dem Hotelier zudem vor, sein Leiden für die Presse inszeniert zu haben. Außerdem ist der Anwalt des Welfenprinzen davon überzeugt, dass das Opfer dem Augenzeugen umgerechnet 5000 Euro für diese Aussage geboten habe. Dies wies der Zeuge scharf zurück: "Das ist eine große Lüge", sagte der 44-Jährige.

Der Augenzeuge der Attacke an einem Traumstrand war damals als Bauingenieur beim kenianischen Ministerium für Straßen und öffentliche Arbeiten angestellt, hatte aber nebenbei noch für Brunlehner gearbeitet. Am Tatabend kontrollierte er in dessen Auftrag offizielle Lärmmessungen anderer Regierungsbeamte an dem Strand. Diese waren notwendig geworden, weil sich zahlreiche Hotelgäste und Bewohner luxuriöser Ferienhäuser über den Lärm einer nahe gelegenen Diskothek Brunlehners beschwert hatten.

Diskolärm als Auslöser

Der Lärm war auch der Grund für den Angriff von Ernst August. Er hatte in seiner schriftlichen Einlassung erklärt, sich über den Lärm und die Lichtschau der Disco geärgert zu haben und Brunlehner mit den Worten "One for the music and one for the light" lediglich zwei Ohrfeigen verpasst zu haben.

Auf der kurzen Flucht zu einer gegenüberliegenden Insel habe sich Brunlehner übergeben und Blut gespuckt, sagte der Augenzeuge. Deshalb habe man sich entschieden "Joe" wieder auf die größere Insel Lamu zurückzubringen und von einem Arzt untersuchen zu lassen. Er selbst habe dann die Polizei verständigt und sei mit den Beamten zum Tatort gegangen, betonte der ehemalige Regierungsangestellte.

Quelle: ntv.de, dpa

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