Panorama

Ein Toter bei illegalem Rennen Berliner Raser wegen Mordes verurteilt

In der Vergangenheit kommen Raser häufig mit milden Strafen davon. Das ist diesmal in Berlin anders. Dort werden zwei Männer, die bei einem illegalen Rennen einen anderen Autofahrer töteten, wegen Mordes verurteilt.

Im Prozess um ein illegales tödliches Autorennen in Berlin sind die beiden Angeklagten wegen Mordes verurteilt worden. Sie erhielten vom Landgericht lebenslange Freiheitsstrafen.

Mord und Totschlag

Das Strafgesetzbuch definiert zwei verschiedene Tötungsdelikte: Mord und Totschlag.

Laut §211 ist Mörder, wer "aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken einen Menschen tötet". Mörder bekommen demnach eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Den Straftatbestand des Totschlags definiert §212: "Wer einen Menschen tötet, ohne ein Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft." In besonders schweren Fällen ist auch eine lebenslange Haft möglich.

Die Männer im Alter von 27 und 25 Jahren hatten in der Nacht zum 1. Februar 2016 einen schweren Unfall nahe dem Kaufhaus KaDeWe verursacht, als sie sich ein illegales Rennen lieferten und dabei auch mehrere rote Ampeln überfuhren. Einer der Fahrer rammte einen Jeep, dessen 69-jähriger Fahrer starb. Er war bei Grün gefahren. Beide Raser wurden kaum verletzt.

Dafür wurden die beiden Männer vor dem Landgericht wegen Mordes angeklagt, ein bislang einmaliger Fall. Bisher ging es in solchen Fällen nur um fahrlässige Tötung mit deutlich geringeren Strafen. Die Anklage hatte argumentiert, die Männer hätten bei ihrem Rennen zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Juristen nennen das einen bedingten Vorsatz.

Massive Selbstüberschätzung

Die Verteidiger hatten dagegen Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung für den einen Fahrer und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs für den anderen gefordert. Sie argumentierten, der Vorsatz, an einem Rennen teilzunehmen, sei nicht mit einem Tötungsvorsatz gleichzusetzen. Ihnen würde "bei so einer Fahrt das Risiko nicht in den Sinn kommen". Die Männer seien davon ausgegangen, alles unter Kontrolle zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Eine Verkehrspsychologin beschrieb im Prozess einen der Männer als Autofahrer, der "massiv selbstüberschätzend" unterwegs gewesen sei. Bei dem Rennen sei es ihm darum gegangen, "zu gewinnen und dadurch sein Ego aufzuwerten". Der Mann habe kein Bewusstsein für seine eigene Schuld.

Quelle: ntv.de, sba/dpa

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