Zuständigkeit überschritten Gericht kassiert Weimarer Maskenurteil
19.05.2021, 11:23 Uhr
Das Thüringer Oberlandesgericht hat das Urteil aus Weimar gekippt.
(Foto: picture alliance / Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa)
Im April setzt ein Familienrichter in Weimar die Maskenpflicht an zwei Schulen aus. In "Querdenker"-Kreisen sorgt die Entscheidung für Jubel. Doch nun kippt das Oberlandesgericht das Urteil. Der Richter habe seine Kompetenz überschritten, heißt es.
Das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) hat den umstrittenen Beschluss eines Weimarer Amtsrichters zur Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen gekippt. Zuvor hatte das Thüringer Bildungsministerium gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt - diesem sei nun stattgegeben worden, berichtet der MDR. Laut dem OLG sei der Familienrichter für die Überprüfung der Corona-Schutzmaßnahmen gar nicht zuständig gewesen.
Anfang April hatte der Familienrichter unter Verweis auf angebliche Kindeswohlgefährdung eine Aussetzung der Maskenpflicht und anderer Schutzmaßnahmen an zwei Schulen angeordnet. Geklagt hatte eine Mutter zweier Schüler an diesen Schulen. Die Entscheidung und die von dem Juristen für sich reklamierte Zuständigkeit lösten bundesweit Verwunderung aus. In "Querdenker"-Kreisen wurde das Urteil massenhaft geteilt und als Präzedenzfall begrüßt.
Das OLG in Jena erklärte nun, dass es dem Familiengericht an einer "Regelungskompetenz" fehle, um die Anordnungen außer Kraft zu setzen. Die gerichtliche Kontrolle dieser Maßnahmen obliege "allein Verwaltungsgerichten". Damit bestätigte das OLG die Einschätzung mehrerer Juristen, die den Fall prüften. Gegen die Entscheidung des OLG kann Einspruch erhoben werden.
Der Weimarer Familienrichter sieht sich derzeit einem Verfahren wegen des Verdachts der Rechtsbeugung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft sieht Anhaltspunkte dafür, dass der Mann "willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat", obwohl es sich um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit handle. Es bestehe der Verdacht, dass sich der Jurist bei dieser Entscheidung "bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat".
Quelle: ntv.de, jpe/dpa