Reptilien müssen umgesiedelt werden Eidechsen bremsen Stuttgart-21-Bau
07.04.2016, 19:30 Uhr
Das Umsiedeln einer einzelnen Eidechse soll zwischen 2000 und 4000 Euro kosten.
(Foto: dpa)
Das Großprojekt Stuttgart 21 hat es nicht leicht. Erst gibt es Demonstrationen, im Nachzug ein Gerichtsverfahren wegen eines unrechtmäßigen Einsatzes der Polizei. Und jetzt gibt es schon wieder Probleme. Dieses Mal sind sie von tierischer Natur.
Das Projekt Stuttgart 21 steht unter keinem guten Stern. Aktuell bremsen mehrere hundert Mauer- und Zauneidechsen das Bahnprojekt aus. Bei einer Begehung am geplanten Albvorlandtunnel habe man die geschützten Reptilien vor kurzem entdeckt, sagte S21-Sprecher Jörg Hamann.
Ungünstig ist das für die Bahn, denn diese hat für den Bau bereits seit mehr als einem Jahr einen Planfeststellungsbeschluss. Nun muss sich der Bauherr aber erst Mal um den Naturschutz kümmern. De Facto heißt das: Die Tiere müssen umgesiedelt werden. Hamann erläutert: Dafür sei ein aufwendiges Änderungsverfahren nötig, das vom Eisenbahn-Bundesamt genehmigt werden müsse. "Wir hätten mit dem Bau schon gern im Frühjahr begonnen, haben jetzt schon drei, vier Monate verloren", so Hamann.
Das Problem: Eidechsen dürfen nur in bestimmten Perioden und nicht zu Winterschlaf- und Brutphasen umgesiedelt werden. "Wir hoffen, dass das Bundesamt die Priorität des Genehmigungsverfahrens erkennt, damit wir spätestens im August umsiedeln können", sagte Hamann. Sonst könnte sich der Bau bis in den nächsten Frühling verzögern. Der Stuttgart 21-Chef Manfred Leger sagte der "Stuttgarter Zeitung": Das Umsiedeln einer einzelnen Eidechse koste zwischen 2000 und 4000 Euro.
Bis April 2014 gab die Deutsche Bahn 787 Millionen Euro für Stuttgart 21 aus. Insgesamt sollen die Gesamtkosten laut Bahn rund drei Milliarden Euro betragen (Stand 2009). Gegen das Bauvorhaben hatte es im Vorfeld mehrere Demonstrationen gegeben. Am 30. September 2010 hatten Tausende Demonstranten auf dem Baufeld für den Tiefbahnhof Stuttgart 21 gegen das Fällen von Bäumen protestiert. Als die Räumung misslang, ordnete der Polizeichef den sogenannten unmittelbaren Zwang an, womit der Einsatz von Pfefferspray, Wasserwerfern und Schlagstöcken freigegeben war. Dabei wurden mehrere Menschen verletzt. Im November 2015 entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Prozess, dass der Einsatz der Polizei damals rechtswidrig war.
Quelle: ntv.de, kpi/dpa