Fußfesseln auch für Rowdys? Justizminister erwägen häufigeren Einsatz
17.06.2015, 16:45 UhrSchwerverbrecher können nach der Haftentlassung mit elektronischen Fußfesseln überprüft werden. Ist das Instrument auch bei Fußballrowdys, Stalkern und prügelnden Ehemännern überhaupt sinnvoll?
Die Länder-Justizminister erwägen einen häufigeren Einsatz der elektronischen Fußfessel. Bislang wird sie bei Sexual- und Schwerverbrechern angewandt, wenn nach der Entlassung aus der Haft die Gefahr besteht, dass sie weiterhin Straftaten begehen. "Die Justizministerkonferenz wird voraussichtlich beschließen zu prüfen, ob andere Anwendungsmöglichkeiten Sinn machen", sagte der Vorsitzende der Konferenz, Baden-Württembergs Ressortchef Rainer Stickelberger (SPD).
Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann bekräftigte auf der Konferenz in Stuttgart, dass die Fessel auch bei gewalttätigen Fußballfans und Stalkern infrage kommen könnte. Als Beispiel nannte die CDU-Politikerin prügelnde Ehemänner, die nach häuslicher Gewalt nicht mehr in die Nähe ihrer Ehefrauen kommen dürften. Sie rechnet damit, dass die Prüfung solcher weiteren möglichen Anwendungsfälle bis zum Jahresende abgeschlossen ist.
Der Vorschlag aus Hessen geht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) allerdings zu weit. "Eine Fußfessel gibt uns lediglich ein Bewegungsprofil des Straftäters. Uns interessiert doch aber nicht, wo ein Hooligan am liebsten sein Bier und seine Stadionwurst kauft", sagte der GdP-Vorsitzende für die Bundespolizei, Jörg Radek. "Wir wollen, dass Gewalttäter von vornherein zuhause bleiben."
Immer mehr Salafisten in Gefängnissen
Die Justizminister beraten bis Donnerstag auch darüber, ob die Strafgesetze im Kampf gegen Internetkriminalität ausreichen. Zudem tauschen sie sich über Strategien zum Umgang mit der steigenden Zahl von Salafisten in Haftanstalten aus. Nach einem Bericht der "Rheinischen Post" wollen die Minister auch beschließen, dass Gerichtsprozesse bei großem öffentlichen Interesse per Video für die Medien in einen Nebenraum übertragen werden. Insgesamt umfasst die Tagesordnung rund 40 Punkte. Ergebnisse der Konferenz werden am Donnerstag präsentiert.
Die elektronische Fußfessel kann seit Januar 2011 in Deutschland im Rahmen der Führungsaufsicht angeordnet werden. Sie kommt für besonders gefährliche entlassene Straftäter infrage, die unter Führungsaufsicht stehen - etwa für Sexualstraftäter, die sich Schwimmbädern und Kindergärten nicht nähern dürfen. Nach Angaben von Stickelberger gab es seit 2011 deutschlandweit 101 Anordnungen.
Quelle: ntv.de, wne/dpa