Politik

Schmähgedicht von Böhmermann Kabinett schafft Majestätsbeleidigung ab

Der Fall von Jan Böhmermann brachte die Diskussion um Paragraf 103 ins Rollen.

Der Fall von Jan Böhmermann brachte die Diskussion um Paragraf 103 ins Rollen.

(Foto: dpa)

Mit dem Schmähgedicht von Jan Böhmermann und der Klage des türkischen Präsidenten gerät der Majestätsbeleidigungs-Paragraf in die Kritik. Die große Koalition will ihn deshalb zum Jahreswechsel abschaffen. Damit ändert sich vor allem das Strafmaß.

Ein knappes Jahr nach der Affäre um den Satiriker Jan Böhmermann hat das Bundeskabinett die Abschaffung der sogenannten Majestätsbeleidigung auf den Weg gebracht. Die Minister um Kanzlerin Angela Merkel beschlossen, den entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch bis zum 1. Januar nächsten Jahres ersatzlos zu streichen.

"Der Gedanke einer Majestätsbeleidigung stammt aus einer längst vergangenen Epoche. Er passt nicht mehr in unser Strafrecht", erklärte Justizminister Heiko Maas. Die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter bleibe strafbar - aber nicht mehr oder weniger als die eines jeden anderen Menschen auch. Der Unterschied liegt vor allem im Strafmaß: Für Majestätsbeleidigung kann es bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe geben, bei übrigen Beleidigungen droht nur bis zu ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe. Über die Gesetzesänderung muss noch der Bundestag entscheiden.

Ermittlungen eingestellt

Böhmermann hatte in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan mit einem Gedicht in Vulgärsprache kritisiert. Nach eigener Darstellung wollte er damit die Grenzen dessen aufzeigen, was in Deutschland als Satire erlaubt ist und was nicht. Dagegen legte Erdogan nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches Beschwerde ein.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte die Ermittlungen damals zugelassen - und sich zugleich für eine Aufhebung des Paragrafen 103 ab 2018 eingesetzt.  Der Bundesrat forderte Mitte Dezember eine umgehende Streichung des Paragrafen. Die Mainzer Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen im Oktober ein.

Der zivilrechtliche Streit zwischen Erdogan und Böhmermann ist allerdings noch nicht zu Ende. Das Landgericht Hamburg entscheidet am 10. Februar über eine Unterlassungsklage des türkischen Politikers. Das Gericht hatte schon im vergangenen Jahr im Eilverfahren Böhmermann verboten, große Teile des Gedichtes zu wiederholen. Die Richter sprachen von einem "schmähenden und ehrverletzenden Inhalt".

Quelle: ntv.de, vck/rts/AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen