Weiter mit Maske im Nahverkehr Bundestag beschließt Corona-Regeln für den Herbst
08.09.2022, 15:23 Uhr
Mit den Stimmen der Regierungsparteien von SPD, FDP und Grünen beschließt der Bundestag, dass die Bundesländer bei einer Zunahme der Infektionszahlen neue Maßnahmen erlassen können. Lockdowns sollen nicht dazu gehören. Im Nahverkehr bleibt die Maskenpflicht, woanders fällt sie wie geplant.
Der Bundestag hat mit den Stimmen von SPD, FDP und Grünen die erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Damit ermöglicht es die Ampel-Koalition den Ländern, bei einer Zunahme der Infektionszahlen neue Maßnahmen zu erlassen. Sogenannte Lockdowns gehören allerdings ebenso wenig wie generelle Schulschließungen zu den Instrumenten, die den Ländern ermöglicht werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte die Abschaffung der Maskenpflicht auf Flügen. Im Öffentlichen Nahverkehr soll die FFP2-Pflicht aber bleiben. Im Gesundheitsbereich wird sie auf Arztpraxen ausgeweitet. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Ohne die erneuten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wären alle Schutzregeln am 23. September ausgelaufen. "Wir werden diesmal besser in den Herbst hineingehen als im letzten Herbst", sagte Lauterbach. Er verwies auf die an Virus-Varianten angepassten neuen Corona-Impfstoffe und die Möglichkeit, bei steigenden Infektionszahlen wieder eine Maskenpflicht in Innenräumen und in Außenbereichen zu verordnen. "Ich hoffe, dass dies der letzte Winter mit Schutzmaßnahmen ist", sagte er und verwies auf Forschungen an einer Impfung, die eine Infektion ganz verhindern soll.
Oppositionelle Union wollte lageabhängige Maskenpflicht
Die oppositionelle Union wollte die Maskenpflicht im ÖPNV nur noch lageabhängig statt pauschal und zudem die FFP2-Masken durch OP-Masken ersetzen. Zudem plädierte sie für die Aussetzung des sogenannten einrichtungsbezogenen Impfens in Gesundheitseinrichtungen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.
Quelle: ntv.de, mpe/rts