Politik

Information erst nach Abschluss Regierung darf Waffen-Deals geheim halten

52933907.jpg

(Foto: picture alliance / dpa)

Brisante Waffenexporte muss die Bundesregierung nicht frühzeitig öffentlich machen. Es sei ausreichend, erst nach einer Entscheidung zu informieren, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Die Bundesregierung darf weiterhin brisante Rüstungsexportgeschäfte bis zur abschließenden Genehmigung geheim halten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Regierung müsse aber grundsätzlich Abgeordneten auf eine entsprechende Anfrage hin mitteilen, dass der Bundessicherheitsrat ein bestimmtes Kriegswaffenexportgeschäft genehmigt oder nicht genehmigt habe. Begründen müsse die Regierung ihre Entscheidung aber nicht.

Auskünfte zu noch nicht abgeschlossenen Vorgängen bei Rüstungsgeschäften müsse die Bundesregierung nicht erteilen, urteilte das Gericht. Dies gelte etwa für sogenannte Voranfragen, mit denen Rüstungskonzerne lange vor einem Geschäft klären, ob ein Ausfuhrvorhaben Aussicht auf eine Genehmigung hat. In diesem frühen Stadium sei der Willensbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung besonders geschützt, entschied das oberste deutsche Gericht. Eine frühere Unterrichtung des Parlaments sei verfassungsrechtlich nicht geboten, entschied das Bundesverfassungsgericht. "Die parlamentarische Kontrolle erstreckt sich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge."

Richter: Kein Urteil über Exporte allgemein

Im vorliegenden Verfahren sei es ausschließlich um die Grenzen des parlamentarischen Informationsrechts gegangen, betonte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. "Das Bundesverfassungsgericht hatte weder über die Zulässigkeit noch über den Umfang von Rüstungsexporten zu entscheiden."

Damit hatte die Verfassungsklage der Grünen-Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Katja Keul und Claudia Roth gegen die Informationspraxis der Regierung nur zum Teil Erfolg.

Sie wollten nicht erst im Nachhinein über bereits genehmigte Rüstungslieferungen ins Ausland erfahren. "Die Beratung und Beschlussfassung im Bundessicherheitsrat unterfallen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung", urteilten die Richter jedoch.

Brisante Rüstungsdeals werden vom Bundessicherheitsrat genehmigt, einem Ausschuss des Bundeskabinetts. Seine geheimen Sitzungen werden von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) geleitet. Bisher legten die Bundesregierungen jährlich einen Rüstungsexportbericht mit allgemeinen statistischen Daten vor. Dieser wird von der schwarz-roten Koalition mittlerweile durch einen Zwischenbericht alle sechs Monate ergänzt.

Im konkreten Teil ihrer Klage bekamen die Abgeordneten aber zum Teil recht. Dabei ging es unter anderem um einen umstrittenen Panzerdeal mit Saudi-Arabien, über den seit Jahren spekuliert wird. Die drei Parlamentarier kritisierten, dass die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung 2011 ihre Anfragen zum angeblich geplanten Export von rund 200 "Leopard"-Panzern an das autoritär regierte Königreich nicht beantwortet habe.

Quelle: ntv.de, jwu/rts/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen