ARD-Journalist zurückgeschickt Türkei begründet Einreiseverweigerung
20.04.2016, 15:48 Uhr
Als Korrespondent für den SWR reist der Journalist Volker Schwenck häufig von Kairo aus in die Türkei.
(Foto: obs)
Zwölf Stunden wird der Korrespondent Volker Schwenck bei seiner Einreise in die Türkei von den Behörden festgehalten - dann muss er das Land wieder verlassen. Ankara reicht nun eine "Erklärung" für die Entscheidung nach.
Nach Angaben der türkischen Regierung ist dem ARD-Korrespondenten Volker Schwenck aus "Sicherheitsgründen" die Einreise verweigert worden. Der stellvertretende Ministerpräsident Numan Kurtulmus erklärte zudem vor Journalisten in Ankara, dass Schwenck keine Presseakkreditierung für die Türkei besessen habe.
In der Türkei müssen ausländische Korrespondenten bei der - der Regierung unterstellten - Generaldirektion für Presse und Information eine Akkreditierung beantragen, um arbeiten zu dürfen. Eine solche Akkreditierung ist auch in anderen Staaten üblich. Schwenck ist Leiter des ARD-Studios Kairo. Er war am Dienstagmorgen bei seiner Einreise in die Türkei am Flughafen Istanbul von den türkischen Behörden festgesetzt, knapp zwölf Stunden festgehalten und anschließend nach Kairo zurückgeschickt worden.
Schwenck wollte von Istanbul weiter in das türkisch-syrische Grenzgebiet reisen, um dort mit syrischen Flüchtlingen zu sprechen. Der Journalist berichtete in der Vergangenheit häufiger aus den Rebellengebieten in Nordsyrien: In der Regel war er über die Türkei dorthin gereist. Die Regierung hat solche Reisen lange geduldet, wertet sie aber inzwischen als illegale Grenzübertritte.
Quelle: ntv.de, jgu/dpa