CDU macht einen Rückzieher Überall schnelles Internet bleibt ein Wunsch
11.12.2015, 13:27 Uhr
Surfen bleibt in manchen Regionen Deutschlands eine Geduldprobe.
(Foto: picture alliance / dpa)
Mit reichlich Enthusiasmus wirbt die CDU seit Wochen für das Recht auf schnelles Internet. Doch die Initiative ist offenbar zum Scheitern verurteilt. Der Grund: Wer 2018 immer noch im Schneckentempo surft, dürfte den Staat verklagen.
Gesetzlich garantiertes schnelles Internet von der Hallig bis zur Almhütte sollte es nach dem Willen der CDU geben. Einen solchen Rechtsanspruch versprach die Parteispitze vor wenigen Wochen. Eigentlich sollte das Vorhaben auf dem Bundesparteitag in Karlsruhe beschlossen werden, der am Montag beginnt. Doch das ambitionierte Projekt ist offenbar gescheitert. Die Antragskommission hat den entsprechenden Passus gestrichen und schlägt stattdessen eine allgemeinere Formulierung vor.
"Wir werden einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Internetzugang einführen, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu gewährleisten", so steht es in der Ursprungsfassung im Antrag des Bundesvorstands. Die Forderung an sich ist nicht neu, sie geisterte auch schon zu schwarz-gelben Regierungszeiten durch die Welt. Doch in diesem Jahr sollte es endlich ernst werden, das "Recht auf Internet" ist eine der zentralen Forderungen der Kommission, die von CDU-Generalsekretär Peter Tauber eingesetzt worden war.
Im September präsentierte sie ihre Ergebnisse. CDU-Parteivize und Kommissionsleiter Thomas Strobl feierte das Recht auf Internet als großen Durchbruch. In einem Interview mit der Stuttgarter Zeitung nannte er gar einen Zeitrahmen: "Wir fordern für alle einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Datenzugang - und zwar nicht irgendwann, sondern innerhalb der nächsten zwei Jahre."
Internet-Initiative widerspricht EU-Recht
Doch in der Empfehlung der Antragskommission ist von solch einem Rechtsanspruch nicht mehr die Rede. Stattdessen heißt es nur noch, es sei "für die CDU zentral", bis 2018 eine flächendeckende Breitbandversorgung zu erreichen. Dieser Rückzieher muss auf dem Parteitag erst noch beschlossen werden, doch die Zustimmung gilt als sicher. Als Grund für den Rückzieher wird einerseits genannt, dass ein Rechtsanspruch auch ein Klagerecht nach sich zöge.
Zum anderen hätten es Strobl und die CDU-Spitze ohnehin besser wissen können. Bereits im Juli hatte die parlamentarische Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Dorothee Bär, einen solchen Rechtsanspruch verneint. In der Antwort auf eine Anfrage der Grünen verwies die CSU-Politikerin auf das EU-Recht: "Angesichts der europarechtlichen Vorgaben für den Universaldienst und die Technologieneutralität scheidet eine gesetzliche Verpflichtung zum Ausbau des schnellen Internets aus."
Quelle: ntv.de, Stefan Lange, DJ