Problematischer "Gestaltungsanspruch" Unionspolitiker kritisieren Karlsruhe
19.04.2015, 10:30 Uhr
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Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichtes stoßen dem Bundestagspräsidenten und anderen Unionspolitikern übel auf. Das Grundgesetz soll nun mehr regeln, damit die Richter weniger Spielraum haben.
Politiker von CDU und CSU zeigen sich unzufrieden mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Der Präsident des Deutschen Bundestages, Norbert Lammert, hält den "deutlich erkennbaren Gestaltungsanspruch" der Karlsruher Richter in "hoch politischen Fragen" wie der Ausgestaltung des Wahlrechts für problematisch. Er plädiert in der "Welt am Sonntag" für eine Grundgesetzänderung, um den Einfluss der Richter einzudämmen.
"Wir haben hier eine der wenigen wirklichen Lücken in der Verfassung", sagte der CDU-Politiker. "Das Grundgesetz schweigt zu den Grundsätzen des Wahlsystems, zur Frage nach Mehrheits- oder Verhältniswahlrecht, nach Sperrklauseln oder dem Ausgleich von Überhangmandaten." Diese Lücke verleite das Gericht dazu, in den Spielraum des Gesetzgebers einzugreifen. Lammert zielt vor allem auf die Karlsruher Entscheidung, die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen aufzuheben und die damit einhergehende Zersplitterung der Gemeindeparlamente.
Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im EU-Parlament, Elmar Brok, griff das Gericht wegen der Abschaffung der Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen an. "Mit dem Urteil schwächt Deutschland sich selbst. Einerseits klagt das Verfassungsgericht über zu wenig Demokratie in der EU, und dann hindert es das Parlament, vernünftige demokratische Kontrolle auszuüben", sagte der CDU-Politiker.
"Das Bundesverfassungsgericht legt seinen Auftrag aus meiner Sicht in den letzten Jahren besonders weitreichend aus", sagte Gerda Hasselfeldt, Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, dem Blatt. Das Gericht versuche, "relativ stark" in die politische Entscheidungsfreiheit einzugreifen. "Zugleich setzt das Verfassungsgericht fast unlösbare Aufgaben für den Gesetzgeber. Das sehe ich kritisch". Konkret bemängelte sie das Urteil zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen und zur Erbschaftssteuer.
Quelle: ntv.de, che/dpa