Schlappe für die Commerzbank 15 Euro für Kontoauszug sind zu viel
17.12.2013, 14:37 UhrIn einem erfolgreich geführten Rechtsstreit haben Verbraucherschützer die Commerzbank in die Schranken gewiesen: Das Entgelt für die Anforderung eines älteren Kontoauszugs muss angemessen sein und im Einklang mit den tatsächlichen Kosten stehen, entscheidet der Bundesgerichtshof.

Für den Bundesgerichtshof sind 15 Euro für einen nachträglichen Kontoauszug ein zu hohes Entgelt.
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Eine Bank darf ihren Kunden keine überhöhten Preise für die nachträgliche Ausstellung eines Kontoauszugs berechnen. Mit dieser Entscheidung folgte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag dem Urteil der Vorinstanz zugunsten von Verbraucherschützern. Die Revision der Commerzbank wurde zurückgewiesen. Die zweitgrößte deutsche Bank verlangte bisher 15 Euro für einen länger zurückliegenden Kontoauszug.
Generell müssen Banken den ersten Kontoauszug kostenlos zur Verfügung stellen, auf ein Duplikat haben Kunden keinen Anspruch. Für die Nacherstellung dürfen Banken deshalb ein Entgelt verlangen, das sich allerdings an ihren tatsächlichen Kosten orientieren muss - die allgemeinen Betriebs- und Geschäftskosten gehörten nicht dazu.
Für den Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) bekräftigte Rechtsanwalt Peter Wassermann in der Verhandlung vor dem BGH die Auffassung, dass die meisten Kunden von der Bank mit überhöhten Kosten belastet würden. In mehr als 80 Prozent der Fälle gehe es um bis zu sechs Monate alte Kontoauszüge. Und da seien die tatsächlichen Kosten für die Bank mit 10,24 Euro deutlich niedriger als das verlangte Entgelt. Hier werde "die Masse der Fälle mit überhöhten Kosten belastet und das ist nicht im Sinne der gesetzlichen Regelung", sagte der Anwalt.
Der Vertreter der Bank, Achim Krämer, erklärte hingegen, bei der nachträglichen Erstellung von Kontoauszügen, die älter seien als sechs Monate, entstehe der Bank ein weit höherer Aufwand, der mehr als 100 Euro erreichen könne. Zum Teil müssten da erst Unterlagen "per Hand zusammengestellt werden". Die verlangte Pauschale stelle daher eine durchschnittliche Gewichtung dar. In erster Instanz 2012 hatte das Landgericht Frankfurt der Commerzbank noch recht gegeben.
Quelle: ntv.de, awi/dpa