Ratgeber

Mehrheit bekommt Weihnachtsgeld 1609 Euro Bescherung

Eine schöne Bescherung erwartet den überwiegenden Teil der deutschen Arbeitnehmer im Dezember: Sie dürfen mit deutlich mehr als dem gewohnten Gehalt rechnen. In diesem Jahr erhalten 69 Prozent eine sogenannte Jahressonderzahlung in Form von Weihnachtsgeld oder einer Gewinnbeteiligung.

Im Schnitt können sie sich auf 1609 Euro brutto extra freuen. Auf ostdeutschen Konten landen durchschnittlich allerdings nur 1071 Euro, während es in Westdeutschland 1669 Euro sind.

Nur für treue Mitarbeiter?

Häufig wird das Weihnachtsgeld von den Arbeitgebern als Anerkennung der Betriebstreue betrachtet. Deshalb ist in vielen Arbeitsverträgen geregelt, dass Arbeitnehmer Weihnachtsgeld zurückzahlen müssen, wenn sie das Unternehmen innerhalb einer bestimmten Frist verlassen. Das sei rechtlich aber nicht ohne weiteres zulässig, erklärt der Verlag für Deutsche Wirtschaft. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz entschied in einem Fall, in dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer betriebsbedingt gekündigt hatte, dass dieser das Weihnachtsgeld nicht zurückzahlen muss (Az.: 6 Sa 315/07).

Im konkreten Fall war im Arbeitsvertrag vereinbart worden, dass Arbeitnehmer, die im ersten Quartal des neuen Jahres das Unternehmen verlassen, zu einer Weihnachtsgeld-Rückzahlung verpflichtet seien. Eine solche generelle Klausel gilt nach Auffassung des Gerichts aber nicht. Eine Rückzahlung könne nur für den Fall vereinbart werden, dass der Mitarbeiter von sich aus geht.

Quelle: ntv.de

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