Ratgeber

"Beschissenes Wochenende" Abmahnung kann folgen

Zu den arbeitsvertraglichen Pflichten eines Mitarbeiters gehört es zweifellos, respektvoll mit Kollegen umzugehen. Wer seinem Vorgesetzten ein "beschissenes Wochenende" wünscht, verstößt gegen diese Pflicht und riskiert unter Umständen eine Abmahnung.

Manche Wochenenden sind wirklich beschissen. Nur wünschen sollte man so etwas niemandem.

Manche Wochenenden sind wirklich beschissen. Nur wünschen sollte man so etwas niemandem.

(Foto: picture alliance / dpa)

Wer seinem Vorgesetzten ein "beschissenes Wochenende" wünscht, darf abgemahnt werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Nach Auffassung der Richter ist es unerheblich, ob die darin liegende Beleidigung auch strafrechtlich relevant ist. Denn zu den arbeitsvertraglichen Pflichten eines Mitarbeiters gehöre es, respektvoll mit Kollegen umzugehen.

Das Gericht hob mit seinem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des Arbeitsgerichts Koblenz auf und wies die Klage eines Betriebsratsvorsitzenden ab. Der Mann hatte verlangt, dass mehrere Abmahnungen aus seiner Personalakte entfernt werden sollten. Diese hatte er sich unter anderem eingehandelt, weil er zwei Vorgesetzten sinngemäß ein "beschissenes Wochenende" gewünscht hatte.

Anders als das Arbeitsgericht sah das LAG darin eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten. Als unerheblich wertete das Gericht, dass zwischen den Beteiligten eine "angespannte Situation" bestand.

Quelle: ntv.de, dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen