Ratgeber

Anwaltsforderungen für illegale Downloads Abmahnungen - reagieren, aber nicht zahlen

Verbraucher sollen künftig besser vor überzogenen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen geschützt werden - wie etwa für das illegale Herunterladen von Musik im Internet. Im Bundestag steht erstmals ein entsprechender Gesetzentwurf auf der Tagesordnung, der von Verbraucherschützern allerdings als unzureichend kritisiert wird.

Das Herunterladen von illegalen Daten, kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden.

Das Herunterladen von illegalen Daten, kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden.

Eine Reihe von Anwaltskanzleien hat sich Abmahnungen zum Geschäftsmodell gemacht und Verbraucher in den vergan genen Jahren massenhaft abgemahnt. Überzogenen Forderungen soll nun ein Riegel vorgeschoben werden.

Was bezwecken Musik- und Filmindustrie mit Abmahnungen?

Eine Abmahnung zielt darauf, den Verursacher eines Rechtsverstoßes auf sein widerrechtliches Handeln aufmerksam zu machen - verbunden mit der Forderung, dies künftig zu unterlassen, erklärt der auf Verbraucherrecht spezialisierte Anwalt Thomas Hollweck aus Berlin. Dieser Mechanismus ist für den Abgemahnten in gewisser Weise eine Art Warnung vor einem möglicherweise kostspieligen Gerichtsverfahren. Da Musik- und Filmindustrie und beauftragte Anwaltskanzleien Verbraucher aber massenhaft und oft gegen hohe Gebühr abmahnen, ist das Rechtsinstrument in Verruf geraten.

Was sieht das Gesetz gegen überzogene Abmahnungen vor?

Vorgesehen ist, die Abmahngebühren von Anwaltskanzleien bei ersten Abmahnungen auf 155,30 Euro zu deckeln. Zudem müssen dem Gesetzentwurf zufolge Anwaltskanzleien künftig genau aufschlüsseln, wofür sie Geld einfordern: Wessen Rechte wurden verletzt? Wie setzen sich die Zahlungsansprüche zusammen? Was wird wofür im einzelnen verlangt? Die Anwaltsgebühren sind jedoch in der Regel nur ein Teil der Forderungen, die in den Abmahnschreiben an Verbraucher gerichtet werden. Hinzu können noch zum Teil erhebliche Schadensersatzforderungen der Musik- und Filmfirmen kommen, die aber nicht gedeckelt werden sollen.

Wie sollten Verbraucher grundsätzlich auf Abmahnungen reagieren?

Verbraucher sollten Abmahnungen ernst nehmen und rasch reagieren, sagt Rechtsanwalt Henning Werner, der auch im Auftrag der Verbraucherzentrale Hamburg berät. In aller Regel setzen die Abmahnanwälte in den Schreiben kurze Fristen von etwa drei bis fünf Tagen. Denkbar ist, dass Verbraucher zunächst um eine Fristverlängerung für eine angemessene Reaktion bitten.

Auf keinen Fall sollten Verbraucher die Unterlassungserklärungen ohne kritische Prüfung unterzeichnen, die Abmahnungen in der Regel beigefügt sind. Diese bergen oft rechtliche Fallstricke. Die Erklärungen sollten nur in modifizierter Form zurückgeschickt werden. Hier beraten Verbraucherzentralen und Anwälte. Auch können Verbraucher versuchen, einen Vergleich mit Abmahnanwälten zu erzielen. Gleich die angemahnte Summe zu überweisen, ist nur wenig ratsam.

Woher wissen Musik-, Filmindustrie und Kanzleien, wer illegal herunterlädt?

Verbraucher hinterlassen im Netz an vielen Stellen Spuren. Bei Internet-Tauschbörsen ist die sogenannte IP-Adresse ausschlaggebend, die einem Rechner zugeordnet ist. In Tauschbörsen werden diese Adressen von Musik- und Filmfirmen oder beauftragten Abmahnkanzleien überwacht. Werden Urheberrechtsverstöße festgestellt, fordern Industrie und Kanzleien von Internetanbietern die Namen und die Adresse der betroffenen Verbraucher. Dies geht per Gerichtsbeschluss.

Quelle: ntv.de, AFP

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