Ende der Dynamo-Pflicht für Radfahrer? Akkulampen sollen erlaubt werden
29.06.2013, 07:48 Uhr
Einwegbatterien nicht erwünscht, Akkus schon.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Wer ohne Dynamo am Fahrrad unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Nun soll das Recht an die Realität angepasst werden, denn viele Fahrer sind mit Batterie betriebenen Lampen unterwegs. Jedoch hat die geplante Neuregelung einen Haken.
Für Radfahrer sollen voraussichtlich bald auch aufsteckbare Akku-Lampen erlaubt sein. Das sieht eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vor, über die der Bundesrat am kommenden Freitag abstimmen soll. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer sagte der "Saarbrücker Zeitung": "Viele Radler sind bereits heute mit Akku-Beleuchtung unterwegs - im Grunde rechtswidrig, obwohl die Beleuchtung oft heller als alte Dynamo- Lichter und vor allem auch im Stehen sichtbar ist." Nun solle die Rechtslage dem Stand der Technik angepasst werden, ohne Abstriche bei der Sicherheit zu machen.
Laut einer Empfehlung des Bundesrats-Verkehrsausschusses für das Plenum der Länderkammer sollen künftig "für den Betrieb der aktiven lichttechnischen Einrichtungen auch wiederaufladbare Energiespeicher" verwendet werden dürfen. Dabei muss über eine Anzeige "dem Fahrer die Kapazität sinnfällig angezeigt werden". So soll vor dem Losfahren eingeschätzt werden können, ob die Energie für die Strecke ausreicht.
Die steigende Popularität der Lampen wird damit begründet, dass es "keine fahrdynamisch wirksamen Leistungsverluste" mit sich bringe.
Bisher sind Lichtmaschinen, also Dynamos, Pflicht. Mit der Neuregelung wären Radler, die mit Akku-Lampen unterwegs sind, auch vor der bisher drohenden Geldbuße von bis zu 15 Euro sicher. Allerdings wäre die Verwendung von Einwegbatterien dem beantragten neuen Text zufolge eine Ordnungswidrigkeit.
Quelle: ntv.de, rpe/dpa