Arbeit plus Rente Alternative zur Altersteilzeit
27.04.2010, 16:18 Uhr
Bis 67 arbeiten und gleichzeitig Rente beziehen - das Modell hat Zukunft.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Ob aus Langeweile oder weil das Geld nicht reicht: Mehr als 350.000 Menschen arbeiten auch als Rentner weiter. Wer die 65 überschritten hat, kann das auch nach Belieben tun. Für Vorruheständler gelten allerdings strikte Regeln. Ihr Nebenjob darf maximal 400 Euro einbringen, ansonsten wird die Rente gekürzt. Nur zweimal im Jahr kann die Hinzuverdienstgrenze auf 800 Euro erweitert werden. Das betrifft in erster Linie diejenigen, die ihre Altersteilzeit in einen Arbeits- und einen Freistellungsblock aufgeteilt haben.
Fließender Übergang
Dieses Blockmodell wird inzwischen von 90 Prozent aller Altersteilzeit-Nehmer genutzt. Dabei wollte der Gesetzgeber mit der Altersteilzeit-Regelung eigentlich einen gleitenden Übergang von der Arbeits- in die Rentenphase fördern. Arbeitnehmer sollen sich langsam an das Rentnerdasein gewöhnen, und gleichzeitig Gelegenheit bekommen, ihre Erfahrungen an jüngere Kollegen weiterzugeben. Dieses Konzept verfolgt auch ein anderes Modell: Die vorgezogene Teilrente. Anstatt sich komplett in den Ruhestand zu verabschieden, arbeitet man weiter – egal ob beim bisherigen Arbeitgeber oder in einem anderen Job - und bekommt gleichzeitig einen Teil der Rente. Ein Vorteil im Vergleich zur normalen Altersteilzeit: Man kann deutlich mehr dazuverdienen.
Das Modell steht allen offen, die die Voraussetzungen für die gesetzliche Rente erfüllen. Obwohl die Teilrente schon 1992 eingeführt wurde, konnte sie sich bislang kaum durchsetzen. Aktuell nutzen gerade mal 4000 Teilrentner die Möglichkeit. Dass es nicht mehr sind, liegt auch daran, dass die Sache ziemlich kompliziert ist. Grundsätzlich besteht die Wahl zwischen drei Varianten: Je nachdem, wie viel man noch arbeiten möchte, kann man sich ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel Rente auszahlen lassen. Je niedriger die Rente ist, desto mehr darf man dazuverdienen. Wie viel genau, wird individuell berechnet und hängt unter anderem vom Einkommen der letzten drei Jahre ab.
Hinzuverdienstgrenzen für Durchschnittsverdiener 2010:
West | Ost | |
Regelaltersgrenze erreicht | unbegrenzt | unbegrenzt |
Vollrente vor Regelaltersgrenze | 400 Euro | 400 Euro |
1/3 Teilrente | 1916 Euro | 1700 Euro |
1/2 Teilrente | 1456 Euro | 1292 Euro |
2/3 Teilrente | 996 Euro | 884 Euro |
Auch bei der Teilrente darf die Höchstgrenze zweimal im Jahr auf den doppelten Wert aufgestockt werden, etwa für Sonderzahlungen. Für das bezogene Gehalt müssen ganz normal Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Der Vorteil: Wenn man sich später endgültig in die Vollrente verabschiedet, werden die Rentenansprüche angerechnet. Die Abschläge, die man lebenslang in Kauf nehmen muss, wenn man früher in Rente geht, fallen im Teilrentenmodell deutlich geringer aus. Für alle, die im Alter kürzer treten wollen, ohne finanziell große Abstriche zu machen, ist die Teilrente also eine gute Alternative.
Quelle: ntv.de