Ratgeber

Falsche Rechtsmittelberatung Amt bezahlt unzulässige Klage

Hat das Finanzamt einen Bürger falsch über die Rechtsmittel belehrt, so muss es die Kosten für eine unzulässige Klage tragen. Das geht aus einem Beschluss des Saarländischen Finanzgerichts in Saarbrücken hervor.

In diesem Fall wäre es nicht sachgerecht, dem auf die Belehrung des Amtes vertrauenden Bürger die Kosten aufzuerlegen, heißt es darin. Insbesondere sei er nicht verpflichtet, von sich aus zu prüfen, ob die behördliche Rechtsmittelbelehrung richtig sei (Az. 2 K 1096/07).

Das Gericht verurteilte mit seinem Beschluss ein Finanzamt dazu, die Prozesskosten eines Steuerzahlers zu übernehmen. Dieser hatte sich gegen die Vollziehung eines Steuerbescheids zur Wehr setzen wollen. Der Bescheid enthielt die Belehrung, er müsse Klage vor dem Finanzgericht erheben. Tatsächlich wäre jedoch ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung das richtige Rechtsmittel gewesen. Der Steuerzahler nahm daher auf Anraten des Gerichts die unzulässige Klage zurück.

Das Finanzgericht befand, anders als sonst bei einer Klagerücknahme müsse der Kläger in diesem Fall die Prozesskosten nicht tragen. Denn schließlich habe die Finanzbehörde mit der falschen Rechtsmittelbelehrung maßgeblich zur Erhebung der unzulässigen Klage beigetragen.

Quelle: ntv.de

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