Ratgeber

Ermittlungen gegen Fonds Anlageberater muss informieren

Nicht nur über Risiken eines Fonds muss ein Anlageberater seinen Kunden aufklären. Auch über strafrechtliche Ermittlungen gegen Verantwortliche eines Fonds muss er ungefragt informieren.  Das berichtet die in Köln erscheinende "Monatsschrift für Deutsches Recht".

Die Zeitschrift beruft sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Nach Auffassung des Gerichts darf der Anlageberater nicht warten, bis Anklage erhoben oder es sogar zu einer Verurteilung gekommen ist (Aktenzeichen: III ZR 81/11).

Das Gericht betonte, ein Anlageberater habe die Pflicht, seine Kunden über alle Eigenschaften und Risiken richtig und vollständig zu informieren. Dies gelte jedenfalls für alle Tatsachen, die für dessen Anlageentscheidung von Bedeutung seien oder auch aus naheliegenden Gründen sein könnten. Diese Aufklärungspflicht beziehe sich nicht nur auf das konkrete Anlageobjekt, sondern selbstverständlich auch auf Informationen zur Seriosität der Fondsverantwortlichen. Eine Verletzung dieser Aufklärungspflicht führe daher zu einem Schadensersatzanspruch des Kunden, den der BGH im konkreten Fall daher ebenfalls als gegeben ansah.

Quelle: ntv.de, ino

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