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Opposition sieht Etikettenschwindel Anlegerschutz verbessert

Besserer Schutz für Bankkunden.

Besserer Schutz für Bankkunden.

(Foto: dpa)

Ein Register für Anlageberater, "Beipackzettel" für Bankkunden und neue Regeln für offene Immobilienfonds: Die Koalition legt beim Anlegerschutz nach. Banken warnen vor neuer Bürokratie, für die Opposition ist das Ganze zu wenig und ein Etikettenschwindel.

Bankkunden sollen künftig besser vor Falschberatung bei Geldanlagen geschützt werden. Gegen den Willen der Kreditwirtschaft wird ein Register für die etwa 300.000 Anlageberater eingeführt. Mit der Datenbank, die von der obersten Finanzaufsicht Bafin geführt wird, sollen Fehler bei der Geldanlage von Kunden eingedämmt sowie Beschwerden wegen Falschberatung erfasst werden. Entsprechende Pläne der schwarz-gelben Koalition billigte der Bundestag in Berlin. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Nach dem Anlegerschutzgesetz müssen Geldinstitute den Verbrauchern künftig auch einen "Beipackzettel" zu jedem Anlageprodukt mitgeben. Zugleich werden neue Regeln bei den unter Druck geratenen offenen Immobilienfonds eingeführt. Erschwert wird ferner "heimliches Anschleichen" von Investoren bei der Übernahme von Firmen.

Schärfere Vorgaben für den bisher kaum regulierten "Grauen Kapitalmarkt" hingegen sollen - entgegen ursprünglichen Plänen - später und gesondert geregelt werden. Die Opposition kritisiert die Pläne als Etikettenschwindel und zufällige Zusammenstellung unzureichender Einzelmaßnahmen. Die Linke-Politikerin Caren Lay sagte, Union und FDP seien vor der Finanzlobby eingeknickt - sie hätten Spenden in großer Höhe von der Finanzbranche bekommen.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) betonte, noch in diesem Monat werde die Bundesregierung ein weiteres Gesetz vorlegen, das einen Beipackzettel auch für die Produkte des so genannten Grauen Kapitalmarktes vorschreibe. "Die Verbraucher erwarten zu recht bei jedem Anlageprodukt den gleichen Schutz - und zwar unabhängig von der Frage, von wem es ihnen angeboten wird", sagte Aigner.

Die wesentlichen Eckpunkte der Reform:

Register:

Die Finanzaufsicht Bafin soll Verstöße gegen eine anlegergerechte Beratung und das Offenlegen von Provisionen besser ahnden können. Berater und Vertriebsmanager sollen bei der Bafin registriert werden und ihre Qualifikation nachweisen. Bei Verstößen soll Beratern zeitweise der Einsatz untersagt werden. Der ursprüngliche Entwurf wurde entschlackt. Auch haben Banken mehr Zeit für die Anmeldung ihrer Berater. Die Kreditinstitute hatten sich massiv gewehrt und die Datenbank ein "Bürokratiemonster" genannt.

"Beipackzettel":

Damit sollen Bankkunden einzelne Angebote besser vergleichen können, um sich für Geldanlagen zu entscheiden. Wichtige Informationen wie Risiken, Erträge und Kosten müssen kurz und verständlich beschrieben werden.

Immobilienfonds:

Privatanleger offener Immobilienfonds werden besser vor den Folgen eines plötzlichen Rückzugs großer Investoren geschützt. Die Möglichkeit, die Einlage täglich zu kündigen, gilt nur noch bis Ende 2012. Danach wird eine einjährige Kündigungsfrist eingeführt. Die Haltedauer von zwei Jahren soll nur Neuanleger betreffen. Auf zunächst geplante Rücknahmeabschläge bei einem Ausstieg wird verzichtet. Unabhängig von der Kündigungsfrist soll es Anlegern erlaubt sein, bis zu 30.000 Euro pro Halbjahr abzuziehen. Fonds sollen zudem mit mehr Eigenkapital stabilisiert werden.

Heimliches Anschleichen:

Verdeckte Übernahmen von Unternehmen mit Hilfe kaum durchschaubarer Finanzprodukte sollen künftig nicht mehr möglich sein. Um zu vermeiden, dass Investoren bei einer geplanten Firmenübernahme in intransparenter Weise große Stimmrechtspositionen aufbauen können, werden Meldepflichten erweitert. Die neuen Meldepflichten erstrecken sich vor allem auf Finanzinstrumente, die lediglich einen Zahlungsausgleich, jedoch kein Recht auf den Erwerb von Aktien vorsehen. Erfasst werden auch Stillhalterpositionen von Verkaufsoptionen, Rückforderungsansprüche bei Wertpapierdarlehen und Rückkaufvereinbarungen bei "echten Pensionsgeschäften".

"Grauer Kapitalmarkt":

Hier verlieren Anleger alljährlich Milliarden - weil sie auf unseriöse Angebote hereinfallen. Schärfere Regeln verzögern sich jedoch. Strittig ist in der Koalition weiter, ob Verkäufer von Finanzprodukten am "Grauen Kapitalmarkt" weiter nur der Gewerbeaufsicht unterstellt werden. Geplant waren zuletzt auch ein Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflicht-Versicherung der Verkäufer sowie umfangreiche Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten.

Quelle: ntv.de, dpa

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