Ratgeber

3000 Euro Vorschuss verlangt Anwalt muss Geld zurückzahlen

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(Foto: dpa)

Ein Anwalt muss ein sehr hohes Honorar mit einem ungewöhnlichen hohen Arbeitsaufwand belegen können. Besondere Umstände müssen die Vergütung rechtfertigen. Wird eine Vergütung vereinbart, die mehr als das Fünffache der gesetzlichen Höchstgebühren beträgt, spreche das für ein unangemessen hohes Honorar. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor, auf das die "Neue Juristische Wochenschrift" hinweist (Az.: 222 C 23309/08).

In dem Fall hatte ein Strafverteidiger 3000 Euro Vorschuss erhalten. Die gesetzliche Höchstgebühr nach der Gebührenordnung habe hier 818,12 Euro betragen. Extreme Umstände habe der Anwalt nicht darlegen können. Daher sei das Honorar auf den angemessenen Betrag zu kürzen - der Anwalt musste Geld zurückzahlen.

Quelle: ntv.de, dpa

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