Ratgeber

Versicherungskarte wird nicht anerkannt Ärger in spanischen Krankenhäusern

Spanien-Reisende, die im Urlaub im Urlaub krank werden, sollten aufpassen: In immer mehr Krankenhäusern werden sie nur als Privatpatienten behandelt - und das hat teure Folgen.

Es sind vor allem Krankenhäuser in Spanien, die sich querstellen. Vereinzelt gibt es aber auch in anderen Ländern Probleme.

Es sind vor allem Krankenhäuser in Spanien, die sich querstellen. Vereinzelt gibt es aber auch in anderen Ländern Probleme.

Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, der genießt auch im EU-Ausland Versicherungsschutz. Bei medizinischen Notfällen werden Reisende so behandelt wie im öffentlichen Krankenversicherungssystem des jeweiligen Gastlandes üblich. Doch in Spanien klappt das offenbar nicht immer: Bei der EU-Kommission häufen sich die Beschwerden von Patienten, die bei spanischen Ärzten und in Krankenhäusern nur teuer auf Privatrechnung behandelt wurden. Deshalb wurde bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet.

Betroffen sind vor allem die touristischen Regionen Spaniens. Dort sollen Touristen bei der Aufnahme häufig eine Reiseversicherung oder ihre Kreditkartendaten angeben, berichtet die EU-Kommission. Die Rechnung schickten die Krankenhäuser dann an die Reisekrankenversicherung, immer öfter aber auch direkt an die Patienten. Selbst wenn eine Police vorhanden ist, kann es für die Versicherten teuer werden: Reiseversicherungen decken private Behandlungen in der Regel nämlich gar nicht ab, so dass die Versicherten am Ende in die eigene Tasche greifen müssen.

Versichert wie die Einheimischen

Die Rechtslage ist eigentlich klar: Auslandskrankenscheine sind passé, die Versicherungskarten der Krankenkassen gelten seit 2004 auch in den anderen Ländern der EU. Außerdem gibt es Sozialversicherungsabkommen mit einigen Nicht-EU-Staaten, unter anderem Kroatien, Tunesien, der Türkei und der Schweiz. Auf neueren Versicherungskarten und der elektronischen Patientenkarte ist die sogenannte "European Health Insurance Card" - kurz EHIC - auf die Rückseite gedruckt. Legen Patienten im Ausland diese Karte vor, stehen ihnen die gleichen Leistungen zu wie den Einwohnern des Reiselandes.

Das kann mehr, aber auch weniger sein als in Deutschland üblich. Im französischen Gesundheitssystem sind beispielsweise hohe Selbstbeteiligungen üblich, 30 Prozent der Arzthonorare müssen die Versicherten aus eigener Tasche zahlen. In Portugal fallen die Eigenleistungen überschaubarer aus, hier werden pro Arztbesuch 1,50 Euro fällig. Und in Spanien werden Eigenbeteiligungen nur bei Zahnarztbesuchen und bei Medikamenten verlangt.

Diese Regelungen gelten auch für Patienten aus Deutschland und anderen EU-Staaten. Dass sich einige Krankenhäuser darüber hinwegsetzen, hat auch der ADAC hat beobachtet: Spezialisierte Abrechnungsbüros würden dem Krankenhaus zunächst seine Kosten in üblicher Höhe erstatten. Der Reisekrankenversicherung des Patienten stellten sie dagegen hohe Privatrechnungen, obwohl keine Privatleistungen erbracht wurden. Den Großteil der Differenz behalte das Abrechnungsbüro als Verwaltungskosten ein, beschreibt der ADAC das System.

Was Reisende tun können

Um Ärger zu vermeiden, sollten Patienten bei der Aufnahme im Krankenhaus keine Dokumente unterzeichnen, die einen anderen Briefkopf als den des Krankenhauses tragen oder deren Inhalt Sie nicht zweifelsfrei verstehen, rät der Automobilclub. Falls man die Krankenkassenkarte nicht dabei hat, kann man auch eine Fax-Kopie des Versicherers nachreichen.

Auch wenn in Europa die gesetzliche Krankenkasse hilft, sollte man trotzdem nicht auf eine Auslandsreisekrankenversicherung verzichten. Denn sie gilt nicht nur in EU-Ländern, sondern weltweit. Außerdem übernimmt sie neben den Kosten für Behandlungen und Medikamente auch den Rücktransport nach Deutschland. Der ist nämlich von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgedeckt.

Quelle: ntv.de, ino

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