Ratgeber

Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung Ärzte drücken sich

Mehr als 150.000 Menschen erkranken jedes Jahr an Hautkrebs. Die Krankenkassen fördern deshalb die Früherkennung in Form kostenloser Vorsorge: Alle zwei Jahre haben gesetzlich Versicherte Recht auf ein so genanntes Hautkrebs-Screening. Dass es gar nicht so einfach ist, diese Leistung zu bekommen, zeigt ein Test der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Auf die Vorsorgeuntersuchung muss man mitunter monatelang warten.

Auf die Vorsorgeuntersuchung muss man mitunter monatelang warten.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

In 175 Hautarztpraxen in NRW und im übrigen Bundesgebiet riefen die Verbraucherschützer an, um einen Vorsorgetermin zu vereinbaren. Das klappte nicht immer: Knapp ein Drittel der Praxen vergab keine oder unzumutbare Termine oder verweigerte einfach die Gratisleistung. Ein weiteres Drittel forderte eine Überweisung oder Praxisgebühr. Oft wurden die Checks auch als unzureichend abgewertet, das Motiv ist klar: Man will Zusatzleistungen verkaufen.

Die Rechtslage ist eindeutig: Ab dem 35. Lebensjahr dürfen Versicherte zur Früherkennungsuntersuchung beim Hautarzt oder einem eigens geschulten Hausarzt. Sämtliche Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse. Alles, was der Patient zum Arzttermin mitbringen muss, ist die Versichertenkarte. Er braucht weder Praxisgebühren zu entrichten, noch eine Überweisung vorlegen. Das scheint sich allerdings noch nicht in allen Arztpraxen herumgesprochen haben, wie der Test der Verbraucherschützer nun zeigt. Jeder achte Arzt verlangte sogar Gebühren zwischen  13 und 58 Euro – und das trotz Kassenzulassung.

Termin in sechs Monaten

Um mögliche Patienten abzuwimmeln, lassen sich die Arzthelferinnen Einiges einfallen: Fast jede Fünfte war nicht in der Lage, einen Termin innerhalb der nächsten zwei Monate anzubieten. Im Extremfall sollte der Patient ein halbes Jahr warten. Andere Praxen schoben einen Patienten-Aufnahmestopp vor.

In den meisten Praxen wurde zudem schon am Telefon darauf hingewiesen, dass der Versicherte im Rahmen der kostenlosen Untersuchung nicht viel zu erwarten habe. "Ohne Überweisung oder Praxisgebühr dürfen Sie dem Doktor aber keine Fragen stellen" hieß es beispielsweise. In einem anderen Fall wurde auf die bevorzugte Untersuchungsmethode des Arztes verwiesen:  "Der Doktor macht es aber gerne mit Auflichtmikroskop, dann sind die zehn Euro fällig." Tatsächlich haben Versicherte nur Anspruch auf eine Augenschein-Kontrolle. Sofern der Arzt mit technischen Hilfsmitteln arbeitet, kann er zumindest die Praxisgebühr verlangen.

Quelle: ntv.de

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