Ratgeber

Enttäuschte Erwartungen Atom vom Ökostrom-Anbieter

Wer sich von seinem Ökostrom-Lieferanten getäuscht fühlt, weil dieser auch Atomstrom eingekauft hat, hat als Kunde keine Ansprüche. "Das ist so wie bei irreführender Werbung: Verbraucherschützer und Wettbewerber können für die Zukunft Unterlassung fordern und abmahnen. Individuelle Ansprüche haben die Kunden aber nicht", sagt Günter Hörmann von der Verbraucherzentrale Hamburg. Sie können also zum Beispiel nicht ihr Geld zurückfordern. Enttäuschte Stromabnehmer können allenfalls den Anbieter wechseln.

Jetzt wurde bekannt, dass der bundesweite Ökostrom-Anbieter Lichtblick aus Hamburg entgegen der Eigenwerbung seinen Kunden auch Atom- und Kohlestrom liefert. An der Strombörse muss nach Unternehmensangaben zeitweilig immer wieder auch solch konventionell erzeugter Strom eingekauft werden. Denn bei der Versorgung gebe es "Abweichungen zwischen Kurzfristprognose und zum Teil langfristig im Voraus vertraglich gesicherten regenerativen Strommengen", heißt es in einem Zeitungsbericht. Lichtblick wirbt mit der Aussage, man verzichte "vollständig auf Strom aus Atom-, Kohle- und Ölkraftwerken."

Nur ideeller Schaden

Auch der Bund der Energieverbraucher sieht in dem Fall schlechte Karten in den Händen der Verbraucher. Schließlich entstehe denen durch den Atomstrom kein materieller, sondern nur ein ideeller Schaden, erläutert der Vorsitzende Aribert Peters. Er macht anlässlich des Falls auf einen grundsätzlichen Irrtum aufmerksam: "Ich würde auch als Ökostromkunde nicht erwarten, dass ich zu 100 Prozent mit Ökostrom beliefert werde." Denn es sei nicht so, dass Ökostrom-Bezieher aus ihrer Dose nur Energie aus regenerativen Quellen bezögen - es gebe keine verschiedenen Leitungen für Öko- oder Atomstrom. "Alle Stromkunden in Deutschland beziehen den Strom, den alle Kraftwerke in Deutschland produzieren. Ökostrom-Bezieher dürfen, lediglich erwarten, dass ihr Geld zum Teil in neue Ökostrom-Projekte gesteckt wird", sagt Peters.

Quelle: ntv.de

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