Gekündigte Lebensversicherungen Auch die Allianz muss zahlen
08.01.2013, 14:58 UhrKeine gute Zeit für die Anbieter von Lebensversicherungen: Stetig fallende Garantiezinsen und sinkende Überschussbeteiligungen machen das einstige Lieblingskind der Deutschen zunehmend unattraktiver. Nun kommen auf die Versicherer Kosten für die Rückerstattungen von falsch abgerechneten, gekündigten Policen zu. Auch der Branchenprimus kann sich dem nicht entziehen.
Die Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug, welche die Allianz Lebensversicherungs-AG in ihren Lebens- und Rentenversicherungsverträgen bis Ende 2007 verwendet hat, sind unwirksam. Das entsprechende Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18. August 2011 wurde rechtskräftig, nachdem der Versicherer seine zunächst beim Bundesgerichtshof eingelegte Beschwerde zurückgenommen hat. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg.
Gekündigte und beitragsfrei gestellte Policen des Versicherers wurden demnach falsch abgerechnet. Den Kunden steht eine höherer Rückkaufwert bzw. eine höhere beitragsfreie Versicherungssumme zu. Auch muss ein Stornoabzug erstattet werden. Die Allianz hat nach eigenen Angaben für die Erstattungen 117 Millionen Euro zurückgestellt, um die rund 900.000 Verträge zu bedienen.
Fast 80 Prozent der Verträge für Lebensversicherung werden vorzeitig gekündigt. Ob aus finanzieller Not oder wegen Zweifeln am Produkt, bleibt dabei unerheblich - mit der Kündigung kommt meist der Schock. Denn viele Betroffene erhielten bisher von ihrem eingezahlten Geld kaum etwas zurück.
Schuld daran sind die hohen Abschlussgebühren und deren nachteilige Verrechnung. Kunden zahlen mit ihren Prämien zunächst die Provisionen für die Vertreter, bevor sie mit dem Sparen beginnen. Das Ergebnis sind zu geringe Rückkaufswerte, wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt wird. Das ändert sich mit den Urteilen des Bundesgerichtshofs. Millionen Verbraucher haben nun Anspruch auf Nachzahlung.
Die Verbraucherzentrale schätzt die Summe, die von der Versicherungswirtschaft an ihre ehemaligen Kunden erstattet werden muss, auf rund 12 Milliarden Euro und fordert die Versicherer zum Rückruf der Verträge und zur eigenständigen Erstattung der den Kunden zustehenden Beträge auf. Verbraucher, deren Versicherung nicht von selbst tätig wird, finden hier einen Musterbrief der Verbraucherzentrale Hamburg zum Download.
Der Bundesgerichtshof hatte am 19. Dezember 2012 auf Klage der Verbraucherzentrale Hamburg bereits gegen den Versicherer SIGNAL IDUNA wie schon am 25. Juli gegen den Versicherer Deutscher Ring, am 17. Oktober gegen Generali und am 14. November gegen ERGO entschieden, dass die vom Unternehmen verwendeten Klauseln zum Rückkaufswert und zum Stornoabzug im Falle der Kündigung von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen unwirksam sind.
Quelle: ntv.de, awi