Rückwirkend gleichgestellt Auch uneheliche Kinder erben
07.02.2013, 14:59 UhrEheliche und nichteheliche Kinder können heutzutage zumeist gleichberechtigt erben. Doch was ist mit Kindern, für die noch älteres, diskriminierendes Recht gilt? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sie jetzt auch gleichgestellt.

Grundsätzliche Voraussetzung für ein Erbe ist, dass eine Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder beim Erbrecht bestätigt, und zwar auch rückwirkend. Das Urteil des EGM R betraf Frankreich, hat aber auch Auswirkungen auf Deutschland.
Geklagt hatte ein heute 70-jähriger Mann, dessen Mutter 1994 starb. Die Mutter des Klägers hatte mit ihren Ehemann zwei Kinder, denen das Paar noch vor seinem Tod seinen gesamten Besitz als Schenkung vermachte, der nichteheliche Sohn ging leer aus. Nach dem Tod der Mutter verlangte der uneheliche Sohn seinen Anteil an der Schenkung. Die zwei ehelichen Kinder hätten wissen müssen, dass ihr Halbbruder ihr alleiniges Erbrecht anfechten würde, befand der Gerichtshof in seinem Urteil. In Frankreich sind eheliche und nichteheliche Kinder erst bei Erbfällen ab 2001 gleichgestellt, in Deutschland erst für Erbfälle ab Mai 2009, nach einem entsprechenden Urteil des EGMR.
"Der Anspruch des nichtehelichen Kindes auf einen Teil des Erbes seiner Mutter wiegt schwerer als der legitime Anspruch des Staates, das Erbrecht der ehelichen Kinder zu schützen", hieß es in dem Urteil. Frankreich habe den Beschwerdeführer diskriminiert und gegen den Schutz seines Eigentums verstoßen. Gegen dieses Urteil ist keine Berufung möglich. Frankreich ist angehalten, seine Gesetze entsprechend zu ändern.
Nichtehelichen Kindern steht grundsätzlich ein Pflichteilsrecht zu, wenn sie in Erbvertrag oder Testament nicht bedacht wurden.
Grundsätzliche Voraussetzung für ein Erbe ist, dass eine Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde.
Auch in Deutschland wird diese rückwirkende Benachteiligung nichtehelicher Kinder mit der Rechtssicherheit für eheliche Erben begründet. Deutschland wäre nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gut beraten, diese Benachteiligung aus dem Gesetzbuch zu entfernen, um ähnliche Klagen gegen Deutschland zu vermeiden.
Quelle: ntv.de, awi/dpa